Vor dem Landgericht Tübingen wurde der Arzt erneut für schuldig gesprochen. Foto: Archiv

Berufungsverfahren vor Landgericht Tübingen endet für Mediziner abermals mit Verurteilung.

Das Landgericht Tübingen hat einen Arzt aus dem Oberen Nagoldtal wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 22-jährigen Patientin aus einem Altensteiger Stadtteil zu einer Geldstrafe von 18.000 Euro verurteilt.

Altensteig/Tübingen - Wie beim Amtsgericht in Nagold – als die Verteidigung jede Gelegenheit nutzte, um Beweis- und Befangenheitsanträge zu stellen – zog sich die Berufungsverhandlung beim Landgericht Tübingen in die Länge. Einmal fehlte der Angeklagte krankheitsbedingt, beim nächsten Mal ließ der Rechtsbeistand den Termin platzen.

Dabei hatte man wegen der Erfahrungen in Nagold bereits mehrere Gerichtstage angesetzt. Vergangene Woche ist der selbst ernannte "Juristenfuchs" selber vom Schöffengericht Freudenstadt wegen mehrfachen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung und einem vierjährigen Berufsverbot verurteilt worden.

Arzt soll Patientin mit "Hallo, mein Schatz" begrüßt haben

Staatsanwältin Edith Zug verlas die Anklage. Wegen Bauchschmerzen und Blähungen hatte die junge Frau ihren Hausarzt aufgesucht. Als sich der Gesundheitszustand nicht besserte, und die verschriebenen Medikamente nicht die erhoffte Wirkung erzielten, wollte sich 22-Jährige mit alternativen Heilmethoden behandeln lassen, mit der ihre Mutter bereits gute Erfahrungen gemacht hatte. Nach einer ausführlichen Eingangsuntersuchung begann im Mai 2017 die Therapie.

Die Patientin musste sich vor der Behandlung nach eigener Aussage bis auf die Unterwäsche ausziehen. Dass der Arzt sie anschließend noch massierte, habe sie irritiert, sagte die Klägerin bei der Verhandlung in Nagold aus. Weil sie den Angaben des Arztes vertraute, dass dies Teil der Heilmethode sei, ließ sie es geschehen.

Bei den ersten von 19 vereinbarten Terminen sei auch alles korrekt verlaufen und die Bauchschmerzen hätten nachgelassen. Deshalb sei sie auch bereit gewesen, die Kosten – pro Behandlung 83 Euro – zu bezahlen. Misstrauisch geworden sei sie, als der Arzt sie mit "Hallo, mein Schatz" und einem Handkuss begrüßte, ihr Komplimente zu ihrem "wohlgeformten Beinen", der "sexy Unterwäsche" und den "schönen Ohren" gemacht habe. Als er einen Kuss auf den Unterleib gedrückt, die Innenseite der Oberschenkel massiert und versucht habe, sie auf den Mund zu küssen, sei sie aufgesprungen, habe sich angezogen, die Praxis unter Protest verlassen und den Mediziner angezeigt.

Klägerin musste sich anhören, sie leide an "blühender Fantasie"

Gegen den verhängten Strafbefehl erhob der Arzt Einspruch. Sein Verteidiger hatte ihr bei der Verhandlung in Nagold mit Blick auf die Herkunft des Angeklagten unterstellt, sich "rassistisch" zu verhalten. Als Richter Martin Link eingriff, handelte er sich prompt einen Antrag wegen Befangenheit ein.

Nach mehreren Schriftsätzen, die durchweg als nicht relevant abgeschmettert wurden, einigten sich die Prozessbeteiligten auf eine Vertagung des Verfahrens. Auch bei der dritten Verhandlung musste sich die Klägerin anhören, sie leide an einer "blühenden Fantasie" und habe sich die sexuellen Übergriffe nur eingebildet.

Am Ende wurde der Arzt vor dem Nagolder Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 27.000 Euro (180 Tagessätze zu 150 Euro) und zur Zahlung von 2500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Noch im Gerichtssaal kündigte der Verteidiger nach Rücksprache mit seinem Mandanten an, in Berufung gehen zu wollen.

Bei der Berufungsverhandlung, die nun vor dem Landgericht in Tübingen stattfand, blieb es gleichwohl bei einer Verurteilung des Angeklagten, aber die vom Amtsgericht Nagold verhängte Geldstrafe wurde um 9000 Euro auf 18.000 Euro reduziert.