Der aus Afrika stammende Mann tötete im August 2018 einen Offenburger Hausarzt mit 30 Messerstichen. (Archivfoto) Foto: Armbruster

Voraussetzungen liegen laut Regierungspräsidium vor. Täter befindet sich derzeit noch in Psychiatrie.

Offenburg - Eine mögliche Ausweisung des Mannes, der im August 2018 einen Hausarzt in seiner Praxis in Offenburg getötet hat, ist näher gerückt. Das Regierungspräsidium hat nun festgestellt, dass die Voraussetzungen für eine Ausweisung vorliegen.

Die Behörde weist am Donnerstag jedoch darauf hin, dass mit der Ausweisung des aus Afrika stammenden Täters nicht unmittelbar eine Abschiebung in sein Heimatland verbunden ist. Im nächsten Schritt prüft nun die Staatsanwaltschaft Offenburg als zuständige Strafvollstreckungsbehörde, ob die Voraussetzungen eines Absehens von der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorliegen. Die höhere Ausländerbehörde kann jedoch die Entscheidung zur Ausweisung nur dann treffen, wenn die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung der Maßregel absieht. Das RP hat deshalb die Staatsanwaltschaft Offenburg gebeten zu prüfen, ob die Voraussetzungen für ein solches Absehen vorliegen.

Der Mann tötete im August 2018 einen Offenburger Hausarzt mit mehr als 30 Messerstichen. Im Frühjahr 2019 wurde der Täter vom Landgericht Offenburg freigesprochen. Aufgrund seiner paranoiden Schizophrenie war er zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig. Das Gericht ordnete daher die Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an.

Ziel der Ausweisung ist es, dass der Täter dauerhaft sein Aufenthaltsrecht in Deutschland verliert. Das heißt, wenn er in Zukunft wieder freikommen sollte, kann er in sein Heimatland abgeschoben werden und darf dann nicht wieder nach Deutschland einreisen, teilt das Regierungspräsidium mit.