Yannic Seidenberg sagt im Doping-Prozess gegen seinen Arzt aus. War die „stärkere Creme“ Leistungssteigerung oder eine unbedachte Bitte? In Villingen-Schwenningen fällt das Urteil.
Er gilt als Olympia-Held und ist ein gefeierter Eishockey-Crack, dessen sportliche Wiege mit dem Schwenninger ERC im Bauchenbergstadion in Villingen-Schwenningen stand. An diesem Montag kehrte Yannic Seidenberg in seine Heimat zurück – nicht um aus seiner gerade erst erschienenen Biografie zu lesen, sondern als Zeuge in einem Gerichtsprozess, der sich um seinen eigenen Dopingskandal rankt.
Angeklagt ist der Arzt aus Villingen-Schwenningen, der Yannic Seidenberg die verbotenen Substanzen verschrieben hat, deretwegen er vom Internationalen Sportgericht Cas für eineinhalb Jahre gesperrt worden war und eine vierstellige Geldstrafe bezahlen musste.
Hat er dem Profisportler Testosteron zum Ziel der Leistungssteigerung verschrieben? Diese Frage steht jetzt im Amtsgericht Villingen im Mittelpunkt.
Plötzlich alles anders
Seine sportrechtliche Strafe wegen des Verstoßes gegen das Anti-Doping-Gesetz samt 30-monatiger Sperre hat der 41-Jährige hinter sich und den Weg zurück aufs Eis geschafft, jetzt für die Kassler Huskies in der DEL2. Damals war der EHC Red Bull München sein Club. Für den deutschen Nationalkader stand er schon für die Saison 2022/2023 als Stammspieler erneut auf dem Plan.
Doch nach zwei positiven Dopingkontrollen und Hausdurchsuchung in seiner Münchner Wohnung war alles anders.
Angst um seinen Vertrag
Wirklich gut sei es ihm aber auch davor nicht gegangen. Wegen psychischer Probleme habe er im Juli 2021 den Arzt in Villingen-Schwenningen aufgesucht – ein Tipp seines Vaters. Vor Richterin Ann-Katrin Eppinger erzählt der Arzt, dass Yannic Seidenberg wegen seines für einen Sportler fortgeschrittenen Alters um die Fortsetzung seines Vertrags gebangt habe. So sehr, dass er „existenzielle Nöte“ verspürt habe, schlaflos, freudlos, depressiv gewesen sei.
Nachdem homöopathische Wege erfolglos gewesen seien – Antidepressiva habe Seidenberg strikt abgelehnt – und ein Speicheltest seines Patienten einen fast doppelt so hohen Kortisolwert wie wünschenswert ergeben habe, sei die Wahl unter anderem auf bioidentische Hormone gefallen. Bei Wechseljahrsbeschwerden, auch bei Männern, sei das gang und gäbe, so der Doktor. Und auch das verordnete Testosteron habe eine stimmungsaufhellende, positive Wirkung.
Seine Alarmglocken hätten wegen des vielfach mit Doping in Zusammenhang gebrachten Testosterons bei der Behandlung des Sportlers nicht geschrillt, schließlich habe er das aus medizinischen Gründen insgesamt dreimal verschrieben, zunächst nach persönlichem Besuch in der Praxis, später nach Anrufen oder Whats-App-Nachrichten von Yannic Seidenberg. „Ich wusste, dass er Profisportler ist, ja“, räumte der 65-jährige Mediziner mit eigener Praxis ein. Auch wenn das nicht aus den Akten hervorgehe: Er habe dem Patienten geraten, mit dem Mannschaftsarzt oder Trainer Rücksprache zu halten, „ob das in Ordnung geht“.
Verhängnisvolle Nachricht
Eine solche Rückkopplung aber blieb offenbar aus. Er habe in Eishockeykreisen nicht breittreten wollen, dass er psychische Probleme hatte, erklärt der Sportler, dessen Frau ihn mittlerweile verlassen habe und der zwischenzeitlich auch in einer Klinik gewesen sei. Die Einnahme der Kapseln und Anwendung der Salbe habe er damals nirgendwo angegeben – „für mich war die Creme legal“, beteuert er, „ich bin nicht zu ihm hingefahren und habe gesagt, kannst Du mir Dopingmittel verschreiben“.
Aber eine offensichtlich unbedachte Whats-App an den Arzt schrieb er dann eben doch: „Hallo Herr Dr. xy, wie geht es Ihnen? Bei mir passt alles“, begann die vor Gericht als Beweis verlesene Nachricht, die damit endete, dass Yannic Steinberg trotzdem um ein mögliches weiteres Rezept für die Creme bat, „wenn möglich stärker, damit ich auftrainieren kann in den nächsten Wochen“. Die Antwort: „Mache ich gerne.“ Ein Dokument für die Doping-Absicht, weil Seidenberg, gerade in München bei den Playoffs nicht spielen durfte („Ich wurde auf die Tribüne gesetzt, durfte nicht spielen“)? Und für die Bereitschaft des Arztes, mitzuspielen? Richterin Ann-Katrin Eppinger und Staatsanwalt Christoph Gehrmann sollten das später in Plädoyer und Urteilsverkündung genau so werten – der Ex-Nationalspieler hingegen bezeichnete es als wie so oft unbedachte Äußerung. „Ich hatte nie die Absicht zu dopen.“
„Wenn ich mein Eishockey hatte, ging es mir gut, ich konnte da vieles verdrängen“, stellt der optisch wandelbare Sportler, jetzt ganz ohne Bart im Zeugenstand sitzend, nüchtern fest. Und auch, dass er „doch nicht so blöd“ sei, „auf dem Weg zu Olympia“ zu dopen.
Verteidigerin greift Gutachter an
Ein Rechtsmediziner im Zeugenstand sieht das anders, wertet das klar als Doping und macht dem angeklagten Arzt schwere Vorwürfe: „Der erste Schritt wäre gewesen, eine saubere Diagnose zu stellen, die gab es aber nicht.“ Und auch als Plan B, um Seidenbergs Depression trotz seiner Weigerung Antidepressiva zu schlucken zu lindern, tauge der eingeschlagene Weg nicht: „Wenn der Patient etwas will, das ärztlich nicht vertretbar ist, muss ich nicht mitmachen“, so der Rechtsmediziner, das seien nunmal „die Spielregeln“.
Genauso harsch schallt es von der Anklagebank später zurück. Verteidigerin und Rechtsanwältin Miriam Mager spricht dem Rechtsmediziner, der angab weder Endokrinologe noch Psychiater zu sein, mangels Sachkunde gar jegliche Kompetenz für ein Gutachten ab. Sähe das Gericht das anders, beantrage sie, noch ein fachärztliches Gutachten zu machen.
Dieses Urteil fällt die Richterin
Doch Richterin Eppinger hat offenbar genug gehört, nachdem auch noch ein Vertreter der Nationalen Anti-Doping Agentur Deutschland, kurz Nada, im Zeugenstand den Weg von zwei positiven Doping-Tests mit deutlichem Nachweis der Substanzen Testosteron und DHEA bis zum Urteil durch das Sportschiedsgericht in Köln schilderte. Staatsanwalt Gehrmann fordert 120 Tagessätze zu je 200 Euro, Verteidigerin Mager den Freispruch. „Im Namen des Volkes“ ergeht das Urteil: schuldig.
Der Angeklagte wird in zwei Fällen wegen des fahrlässigen unerlaubten Verschreibens in zwei Fällen und eines vorsätzlichen Falls – jenes Rezept nach Seidenbergs Bitte um eine stärkere Creme – zu 100 Tagessätzen mit je 200 Euro verurteilt und muss die Kosten des Verfahrens tragen. Nun bleibt ihm eine Woche Zeit, gegen das Urteil in Revision zu gehen.