Wegen Fake-Attesten sollte ein Arzt aus dem Wiesental eine Geldstrafe von 10 500 Euro zahlen. Nun wird der Fall vor dem Landgericht Waldshut neu aufgerollt.
„Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ lautet im Juristendeutsch der Vorwurf gegen den inzwischen 67-jährigen Beschuldigten: Er soll zwischen Juli und November 2020 insgesamt 22 Patienten attestiert haben, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen dürfen.
Attest ohne Untersuchung
Das Gericht sah es im Jahr 2022 als erwiesen an, dass der Arzt die Atteste teils ohne körperliche Untersuchung, teils ganz ohne persönlichen Kontakt zu den Patienten ausgestellt hatte, obwohl dies nötig gewesen wäre, um die geschilderten Beschwerden wie Kopfweh, Schwindel oder Atemnot zu bestätigen. Unter den Patienten waren etliche Schulkinder, die durch die Atteste von der damals auch im Unterricht geltenden Maskenpflicht befreit waren.
Da der Arzt gegen das Urteil des Schönauer Amtsgerichts Berufung eingelegt hat, wird nun das komplette Verfahren inklusive Beweisaufnahme vor der nächsthöheren Instanz – dem Landgericht Waldhut-Tiengen – nochmals aufgerollt.
Viele Termine und Zeugen
Entsprechend großformatig ist denn auch das Termin- und Personaltableau, das Christine Faust als Vorsitzende Richterin nun aufgelegt hat: Bis Mitte Dezember sind acht Verhandlungstage angesetzt, in denen unter anderem die 22 „Attestabnehmer“ nochmals in den Zeugenstand gerufen werden sollen.
Am ersten Verhandlungstag ging es über weite Strecken darum, das bisherige Verfahren zu rekapitulieren. Angefangen bei der Anzeige des Landratsamts Lörrachs, die das Verfahren ins Rollen brachte, über eine Hausdurchsuchung in den privaten und den Praxisräumen des Arztes bis zur Verurteilung durch das Amtsgericht Schönau im Juni 2022 in Abwesenheit des Angeklagten; dieser war mittlerweile nach Paraguay gezogen.
Die Kommunikation zwischen Gericht und Angeschuldigtem lief während des Prozesses und auch danach ausschließlich über die mit einer Verfahrensvollmacht ausgestattete Rechtsanwältin; dabei gab es immer wieder Verzögerungen und Leerläufe, wie in den Ausführungen der Richterin offenkundig wurde.
„Falscher Eindruck“
Dies war denn auch der Punkt, an dem der Angeschuldigte am Mittwoch das Wort ergriff, um dem Eindruck entgegenzutreten, er kümmere sich nicht um die Angelegenheit. Tatsächlich aber habe er seit dem Urteilsspruch bis vor wenigen Wochen – also über mehr als drei Jahre hinweg– absolut nichts mehr zu dem Fall und von seiner Anwältin gehört – und habe sich als juristischer Laie darüber auch nicht weiter gewundert, schließlich höre man immer mal wieder von eingestellten und ruhenden Verfahren.
Mandat niedergelegt
Vor wenigen Wochen habe die Rechtsanwältin das Mandat dann aus gesundheitlichen Gründen offiziell niedergelegt – nachdem sie es offenbar auch zuvor bereits nicht wirklich ausgefüllt hatte, so der Eindruck. Zwischenzeitlich hat der Beschuldigte eine neue Anwältin, die indes am ersten Prozesstag noch nicht anwesend war.
Im Zuge ihrer Ausführungen machte die Vorsitzende Richterin dem 67-Jährigen deutlich, dass die Chancen auf einen kompletten Freispruch im Berufungsverfahren in ihren Augen gering sind. Dazu müsste das Landgericht zu einer völlig anderen Einschätzung als die Amtsrichterin damals kommen – und das vor dem Hintergrund, dass in ähnlich gelagerten Fällen zwischenzeitlich auch höheren Instanzen bis hin zum Bundesgerichtshof die damalige Rechtssprechung bestätigt haben. Zugleich verwies Faust auf die Möglichkeit einer (teilweisen) Rücknahme der Berufung und auf die Möglichkeit einer „Verständigung“, um das Verfahren abzukürzen – eine Option, die vor einem Jahr bereits im Gespräch war, über die der Angeschuldigte von seiner Anwältin aber scheinbar nicht informiert worden war.
Der Arzt zeigte sich in verschiedene Nachfragen interessiert an den Ausführungen, wollte an diesem Tag aber keine weitergehenden Entscheidungen treffen.
Die Fortsetzung des Verfahrens ist für den 25. November geplant.