Die Landkreisverwaltung möchte davon absehen, ein "Sozialticket" für den öffentlichen Nahverkehr im Zollernalbkreis einzuführen. Darüber soll der Schul-, Kultur- und Sozialausschuss an diesem Montag, 29. März, entscheiden.
Zollernalbkreis - Das Sozialticket, mit dem Empfänger von Leistungen verbilligt Bus oder Bahn fahren, war eine der Handlungsempfehlungen aus dem Armuts- und Sozialbericht des Zollernalbkreises. Auch Kreisrat Andreas Hauser hatte bei den Haushaltsberatungen auf dieses hingewiesen.
Vergünstigungen gibt’s bereits anderswo
Sozialtickets oder vergleichbare Vergünstigungen gibt es bereits in anderen Landkreisen und Städten. Sie richten sich an Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld II oder Sozialhilfe beziehen, sowie an Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Die Landkreisverwaltung hält in ihrer Sitzungsvorlage fest, der Kreis der Berechtigten könne wesentlich erweitert werden, wenn man etwa Empfänger von Wohngeld oder Kindergeldzuschlag hinzu nehme oder Personen, deren Einkommen bis zu 30 Prozent höher liegt als die gesetzlich festgelegte Grundsicherung.
Als Pro-Argumente wird etwa die verbesserte Teilhabe am sozialen Leben durch verbesserte Mobilität genannt. Dazu wird angemerkt, dass im Regelsatz von "Hartz IV" 40,01 Euro für "Verkehr" enthalten sind. Zweiter Punkt: Die Fahrscheinkosten steigen schneller als die Regelsätze dieser Leistungen. Zum dritten könnten Verkehrsverbünde wie "naldo" neue Kunden gewinnen.
Geringverdiener benachteiligt?
Dem wird entgegen gehalten, dass das Bundesverfassungsgericht die Angemessenheit der Regelsätze mehrfach bestätigt hat. Auch der Anteil für Verkehr werde jährlich angehoben. Zum anderen verfügen etliche Haushalte über ein eigenes Auto, um zur Arbeit zu kommen. Bei Kindern und Jugendlichen wird zusätzlich zum Bedarf für den Nahverkehr der Mobilitätsbedarf aus dem Bildungs- und Teilhabepaket abgedeckt.
Das Landratsamt stellt sich ferner die Frage, ob nicht durch das Sozialticket für Leistungsempfänger Geringverdiener benachteiligt werden, die nicht in dessen Genuss kommen können.
Verwaltung spricht sich dagegen aus
Ein anderer Punkt sei der Umstand, dass nach den Erfahrungen aus anderen Gebieten gerade Bewohner ländlicher Regionen sehr selten solche Angebote in Anspruch nehmen. Meist handele es sich um Tarifwechsler. Der finanzielle Verlust müsste vom Landkreis getragen werden.
Zu den erheblichen Kosten bei überschaubarer Zahl der potenziellen Nutzer kommt auch nach Angaben des Landratsamts ein hoher Verwaltungsaufwand. Aus diesem Grund spricht sich die Verwaltung gegen die Einführung des Sozialtickets im Zollernalbkreis aus.