In großen Unternehmen können Beschäftigte ihre Arbeitszeiten oftmals elektronisch erfassen – doch gibt es genügend Betriebe, wo das nicht der Fall ist. Foto: picture alliance/dpa/Sina Schuldt

Noch immer ringt die Bundesregierung intern um neue gesetzliche Vorgaben für die Arbeitszeiterfassung für die Beschäftigten aller Unternehmen. Die Wirtschaft hofft weiterhin auf zeitgemäße Regeln.

Die Urteile liegen zwei und fünf Jahre zurück, doch die konkreten Folgen sind bis heute offen. Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) den EU-Staaten aufgetragen, die Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System zur Erfassung der Arbeitszeiten zu verpflichten. Im September 2022 fasste das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Grundsatzentscheidung, dass die Arbeitgeber schon jetzt verpflichtet seien, sämtliche Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten zu erfassen.