Als Risikogebiete eingestufte Reiseziele bergen Stolperfallen. Arbeitsrechts-Experte klärt auf. 

Freudenstadt - Auch in Zeiten der Corona-Pandemie zieht es in den Sommerferien wieder viele Baden-Württemberger in die Ferne. Manch einer sieht da auch gerne über die aktuellen Reisewarnungen des Ministeriums für Soziales und Integration hinweg. Doch Vorsicht, warnt Arbeitsrechts-Experte Rainer M. Brandt von der Kanzlei Dr. Müll & Partner mit Sitz in Freudenstadt und Nagold. "Als Corona-Risikogebiet eingestufte Urlaubsziele bergen erhebliche Stolperfallen." Was man in Sachen Urlaubsreise als Arbeitnehmer beachten muss, erklärt der Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserem (SB+) Artikel.