Die gremienübergreifende Arbeitsgruppe hat Lösungsvorschläge zur Befriedung des vereinsinternen Machtkampfes vorgelegt. Entscheiden sollen darüber die Mitglieder.
Zuletzt waren die vereinspolitischen Diskussionen rund um den VfB Stuttgart ja etwas verstummt – allerdings nur in der Öffentlichkeit. Im Hintergrund arbeitete eine gremienübergreifende Arbeitsgruppe an der Lösung der zentralen Fragen, um den schon seit Monaten bestehenden internen Konflikt zu befrieden und Grundsätzliches zu klären.
Das ohne Zweifel brisanteste Thema hierbei: die Besetzung des Aufsichtsratsvorsitzes. Infolge der Abwahl von Vereinspräsident Claus Vogt als Chef des AG-Kontrollgremiums zu Jahresbeginn war es zu vehementen Protesten von Fans gekommen, die um die Mitsprache der Mitglieder in der ausgegliederten AG fürchten. 2017 war im Rahmen der Ausgliederung mündlich zugesagt worden, dass der Präsident des e. V. dieses Amt künftig innehaben solle.
Nun hat die Arbeitsgruppe zu dieser Streitfrage einen Lösungsvorschlag präsentiert: So soll in der Vereinssatzung fixiert werden, dass stets ein Präsidiumsmitglied den Aufsichtsratsvorsitz bekleidet – also ein von den Mitgliedern des e. V. gewählter Vertreter, allerdings nicht zwangsläufig der Präsident selbst. Der Aufsichtsrat habe dieses Ansinnen im Rahmen der Beratungen der Arbeitsgruppe bestätigt. Derzeit leitet Tanja Gönner das Kontrollgremium – die zwar auf Vorschlag des Vereins im Aufsichtsrat sitzt, aber nicht von den Vereinsmitgliedern gewählt ist. Darüber hinaus sollen, so die Arbeitsgruppe in ihrer Mitteilung, künftig alle drei Präsidiumsmitglieder qua Satzung einen Platz im AG-Aufsichtsrat haben.
Auf der Mitgliederversammlung am 28. Juli soll abgestimmt werden
Durch die Vorschläge solle „die federführende Rolle des Vereins noch deutlicher zum Ausdruck“ kommen, so die Arbeitsgruppe. Auch zur Fankritik eines Unterlaufens der 50+1-Regel – wonach die Mehrheit der Stimmanteile einer ausgegliederten Profiabteilung immer in den Händen des Muttervereins liegen muss – nimmt die Arbeitsgruppe Stellung: Die Regelung sehe man beim VfB auch infolge der Abwahl Vogts vollumfänglich gewahrt, da der e. V. als Hauptanteilseigner die personelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats stets ändern könne über die Einberufung einer AG-Hauptversammlung.
Unterzeichnet haben das Dokument Vizepräsident Rainer Adrion, der Beiratsvorsitzende Rainer Weninger, das Beiratsmitglied Bernadette Martini, die Aufsichtsratschefin Tanja Gönner, der AG-Vorstandsvorsitzende Alexander Wehrle sowie aus dem Vorstand des VfB-Freundeskreises Markus Scheurer und Manfred Boschatzke. Scheurer leitet die Satzungskommission des Vereins, Boschatzke hat den Vorsitz des Kuratoriums der VfB-Stiftung inne.
Bindend sind die Vorschläge der Gruppe nicht – sondern lediglich eine Empfehlung an das Präsidium, diese Ergebnisse in Form von Satzungsänderungsanträgen auf der Mitgliederversammlung am 28. Juli zur Abstimmung zu stellen. Wehrle lobt in diesem Kontext die konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Wochen und erklärt: „Jetzt liegt es am Präsidium und den VfB-Mitgliedern, auf Basis der Ausarbeitung Entscheidungen für unseren Verein herbeizuführen.“