Bei SAP rumort es weiter – trotz einer vorübergehenden Einigung vor Gericht. Foto: dpa/Uwe Anspach

Müssen die Beschäftigten des Softwareriesen SAP wieder an drei Tagen pro Woche im Betrieb arbeiten? Das Arbeitsgericht Mannheim sollte darüber entscheiden – doch ziehen beide Seiten zunächst mal eine andere Möglichkeit vor.

Beim Walldorfer Softwareriesen SAP liegt vieles im Argen: Zu den größten Aufregern gehört die Maßgabe der Unternehmensführung von Anfang des Jahres, dass Mitarbeitende an mindestens drei Tagen pro Woche wieder im Betrieb oder bei Kunden arbeiten sollen – mobiles Arbeiten, also Homeoffice, soll nur noch an maximal zwei Tagen erlaubt sein. Dazu hatte der Vorstand eine entsprechende Betriebsvereinbarung zum 1. Juni aufgehoben – wenngleich ohne Zustimmung des Betriebsrates. Der ist daraufhin mit dem Antrag auf eine einstweilige Verfügung, also auf Rücknahme der Officepflicht, vor Gericht gezogen.