Zum 1. Januar ist der Mindestlohn gestiegen, nach dem er im vergangenen Jahr unverändert geblieben war. Bald könnte es einen weiteren Sprung geben.
In Deutschland gilt ein branchenübergreifender Mindestlohn noch gar nicht so lange – zumindest deutlich kürzer, als mancher denken mag. Erst Anfang 2015 wurde diese Gehaltsuntergrenze eingeführt. Wir haben Fragen und Antworten zu dem Thema zusammengestellt.
Wie hoch ist der Mindestlohn derzeit?
Zum 1. Januar 2024 wurde der Mindestlohn angehoben, von exakt 12 Euro auf 12,41 Euro. Wer 40 Stunden in der Woche arbeitet, bekommt so etwa 2150 Euro im Monat (brutto). Im vergangenen Jahr blieb der Mindestlohn unverändert, da er im Jahr 2022 deutlich angehoben worden war.
Bei seiner Einführung vor neun Jahren betrug der Mindestlohn 8,50 Euro pro Stunde. Seitdem ist nicht nur der Mindestlohn gestiegen (Plus 46 Prozent), sondern auch das allgemeine Preisniveau (Plus 23 Prozent).
So hat sich der Mindestlohn entwickelt
- ab 01.01.2015 – 8,50 Euro
- ab 01.01.2017 – 8,84
- ab 01.01.2019 – 9,19
- ab 01.01.2020 – 9,35
- ab 01.01.2021 – 9,50
- ab 01.07.2021 – 9,60
- ab 01.01.2022 – 9,82
- ab 01.07.2022 – 10,45
- ab 01.10.2022 – 12,00
- ab 01.01.2024 – 12,41
Wie hoch ist der Mindestlohn netto?
Wie viel vom Mindestlohn nach Abzug von Steuern übrig bleibt, ist individuell verschieden und hängt von der persönlichen Situation des Arbeitnehmers ab. Hierbei spielen beispielsweise die Steuerklasse, der Familienstand, die Kinderanzahl oder die Kirchensteuer eine Rolle. Auskunft gibt ein sogenannter Brutto-Netto-Rechner.
Steigt der Mindestlohn weiter?
Ja, das ist vorgesehen. Im kommenden Jahr (2025) sollen noch mal rund 40 Cent draufkommen – es ist eine Erhöhung auf 12,82 Euro pro Stunde vorgesehen. Experten kritisieren das Plus aber als zu gering, da es die erwartete Inflation nicht abbilde.
Die geplante Erhöhung könnte aber ohnehin obsolet werden, nämlich dann, wenn die Bundesregierung die sogenannte EU-Mindestrichtlinie umsetzt. Das soll bis Ende des Jahres erfolgen. Die Vorgabe der Europäischen Union sieht vor, dass der Mindestlohn mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen muss.
Dabei handelt es sich um den Wert, der exakt in der Mitte liegt, wenn alle Vollzeitbeschäftigten in Deutschland nach Gehaltshöhe sortiert werden. Experten gehen davon aus, dass das in Deutschland einer Lohnuntergrenze von mindestens 14 Euro entsprechen würde.
Gibt es Arbeitsgruppen, für die die Lohn-Untergrenze nicht gilt?
Prinzipiell gilt der Mindestlohn für alle Vollzeitbeschäftigten, die 18 Jahre und älter sind. Darunter fallen auch Mini-Jobber. Ausgenommen sind nur wenige Gruppen wie Auszubildende, Langzeitarbeitslose oder teilweise Praktikantinnen und Praktikanten.
Daneben gibt es in vielen Branchen eigene Mindestlöhne (Branchenmindestlöhne), die meist in Tarifverträgen festgeschrieben sind. In der Regel liegen sie aber über dem gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Arbeitnehmer gilt.
Wer bestimmt den Mindestlohn?
Die Mindestlohnkommission, eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, schlägt der Bundesregierung vor, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Das passiert alle zwei Jahre. Dabei orientiert sie sich an der Entwicklung der Tariflöhne hierzulande. Die Mitglieder der Kommission werden von den Spitzenverbänden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern (je drei Vertreterinnen und Vertreter) vorgeschlagen – auch das im Zwei-Jahres-Turnus.