Wer vom Staatsoberhaupt verlangt, ein Gesetz zu blockieren, das vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat unwidersprochen blieb, ignoriert alle demokratischen Verfahren, sagt unser Berliner Korrespondent Norbert Wallet.
Aus der Union kommen Appelle an den Bundespräsidenten, das Cannabis-Gesetz nicht zu unterzeichnen und damit sein Inkrafttreten im letzten Moment doch noch zu verhindern. Diese Idee ist aus zahlreichen Gründen abwegig und bei Lichte besehen nachgerade unverfroren.
Begründet wird die Forderung mit dem Hinweis auf die einhellige Kritik der Länderminister aus den Ressorts Innen und Justiz. Diese Kritik hat es tatsächlich gegeben. Sie richtete sich übrigens in vielen Fällen nicht gegen den Inhalt des Gesetzes, sondern gegen die Eile, mit der es eingeführt wird, die die Justizverwaltungen unter gehörigen Stress setzt.
Eine alle demokratischen Verfahren ignorierende Position
Man darf die Union allerdings daran erinnern, dass unsere Verfassung einen Ort dafür vorsieht, Bedenken der Bundesländer gegen Gesetze des Bundes zu formulieren – den Bundesrat. Der hat sich mit der Frage am Freitag befasst und mehrheitlich keinen Anlass gesehen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Stoppen hätte er das nicht zustimmungspflichtige Gesetz ohnehin nicht können. Die Forderung an das Staatsoberhaupt lautet also, ein Gesetz auszubremsen, das im Bundestag eine Mehrheit gefunden und gegen das die Länderkammer keinen Einspruch erhoben hat – mithin eine ganz und gar haltlose und alle demokratische Verfahren ignorierende Position.
Der legale Weg führt nach Karlsruhe
Natürlich wissen die Wortführer des Appells um die bestürzende Substanzlosigkeit ihres Vorstoßes. Es hindert sie nicht, den höchsten Repräsentanten des Staates für einen kleinlichen tagespolitischen Geländegewinn zu instrumentalisieren. Das Gefährliche daran: So wird der Eindruck erweckt, Mehrheiten im Bundestag und das Votum des Bundesrates seien politisch nicht das letzte Wort. Das ist gefährlich für jedes demokratische System.
Es gibt dagegen einen völlig legalen Weg, die verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Gesetzes überprüfen zu lassen – er führt nach Karlsruhe.