Die Stadt denkt derzeit an eine „Anpassung“ der Gebühren für die Bewohnerparkausweise nach – hier die Parkzone in der Brunnenstraße. Foto: Marc Eich

Mit Spannung hat auch die Stadtverwaltung in Villingen-Schwenningen das Urteil zum Anwohnerparken erwartet. Nun erwägt die Behörde, die Gebühren auch in der Doppelstadt zu erhöhen.

Durchschnittlich 360 Euro pro Jahr statt 30 Euro – diese gewaltige Steigerung für die Gebühr eines Anwohnerparkausweises hatte die Menschen in Freiburg umgetrieben und zu einer Klage geführt. Das nun gefällte Urteil wurde auch in Villingen-Schwenningen genauestens studiert, denn auch hier plant die Stadtverwaltung eine Erhöhung der Gebühren.

 

Der Hintergrund Vor drei Jahren kippten Bundestag und Bundesrat die bundesweit geltende Obergrenze von 30,70 Euro für die Gebühren von Anwohnerparkausweise. Seitdem können Kommunen die Gebühren für die Ausstellung entsprechender Ausweise selbst regeln. In Freiburg führte diese neue Freiheit dazu, dass kräftig an der Gebührenschraube gedreht wurde. Im Durchschnitt müssen dort nun 360 Euro pro Jahr berappt werden. Diese satte Steigerung von mehr als 1000 Prozent stieß auch einem FDP-Stadtrat kräftig auf – er klagte gegen die neue Gebührenverordnung.

Das Bundesverwaltungsgericht fällte vergangene Woche nun das richtungsweisende Urteil, erklärt die Regelung der Stadt Freiburg für unzulässig. Aber nicht wegen der hohen Kosten. Vielmehr hätte die Verwaltung rechtlich anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung erlassen müssen. Unzulässig sei zudem eine Ermäßigung aus sozialen Gründen sowie große Gebührensprünge, die für unterschiedlich lange Fahrzeuge vorgesehen waren.

Die Signalwirkung für VS Der Verlauf und der Ausgang des Gerichtsverfahrens zum Anwohnerparken in Freiburg sei, wie die städtische Pressesprecherin Madlen Falke auf Anfrage unserer Redaktion erklärt, mit Interesse verfolgt worden, „zumal das dortige Vorgehen in der Tat einige Fragen aufgeworfen hatte“. Dies insbesondere deshalb, weil sich auch die Stadt vor etwa anderthalb Jahren mit einer Anpassung der Gebühren für die Bewohnerparkausweise beschäftigt hatte, so Falke.

Corona und Inflation spielten Rolle

Amtsintern hätte man mögliche Varianten erarbeitet – dennoch wurde die Gebühr von 30 Euro pro Jahr „in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister zunächst auf dem bisherigen Niveau belassen“, betont die Sprecherin. Das sei auch aufgrund des unklaren Ausgang des Gerichtsverfahrens geschehen. Und: Die Stadt wollte die „finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Corona-Pandemie und die jüngste Inflation“ nicht auch noch gleichzeitig durch eine Gebührenanpassung erhöhen. Bis jetzt.

Die Pläne Für die Stadtverwaltung ist aber klar: An der Gebührenschraube soll irgendwann gedreht werden. So sollen grundsätzlich, wie Falke erklärt, auch die Bewohnerparkgebühren „angepasst“ werden. Das hängt aus Sicht der Verwaltung mit zweierlei Dingen zusammen.

Gemeinderat hat das letzte Wort

Denn so solle nicht nur der sehr begrenzte innerstädtische Parkraum geordnet werden, sondern es soll auch ein „Vorteilsausgleich“ gegenüber den allgemeinen Verkehrsteilnehmern erfolgen. Details hierzu liegen aber noch nicht vor, zuständig für eine mögliche Anpassung ist die untere Straßenverkehrsbehörde. Die kann eine Erhöhung jedoch nicht alleine durchsetzen, die Entscheidung müsse letztlich der Gemeinderat treffen.

Anwohnerparken in VS Wie die Stadt erklärt, wurden für das Jahr 2023 bisher 246 Bewohnerparkausweise ausgestellt. Diese verteilen sich auf neun Bewohnerparkzonen, sechs in Villingen, drei in Schwenningen. In folgenden Straßen gibt es entsprechende Zonen: Goldgrubengasse, Riet-, Bogen-, Turmgasse, Rosengasse, Goethestraße, Brunnenstraße, General-Horn-Straße, Großherzog-Karl-Straße, Schwedendammstraße, Von-Rechberg-Straße (alle Villingen) und Werastraße I, II und III in Schwenningen.