Angrenzend an die Straße Vor Heubach und Leubach soll das Baugebiet „Vor Leubach“ entstehen. Einer der Anwohner kritisiert die Zufahrt als zu eng. Das erste Stück Leubach mit Wohnbebauung ist Privatgrund mit einer im Grundbuch eingetragenen Nutzungserlaubnis für die Gemeindestraße. Foto: Jambrek

Der Gemeinderat Schiltach verabschiedete Ende Oktober den Bebauungsplan „Vor Leubach“. Nun regt sich unter den Anwohnern Protest wegen des neuen Baugebiets. Schließlich handle es sich um „das wohl schönste Naherholungsgebiet“ Schiltachs.

Außerdem werde es in Schiltach wohl auch am meisten als Naherholungsgebiet genutzt und biete vielen Spaziergängern und Radfahrern derzeit einen freien Blick ins Kinzigtal. Der nun von der Stadt Schiltach einstimmig gebilligte Flächennutzungs- und Bebauungsplan werde nun der Befürchtung nach dafür sorgen, dass es zu mehr Lärm und Abgasausstoß kommen werde.

 

Der Anwohner, der mit unserer Redaktion Kontakt aufnahm beschwert sich auch darüber, dass von der Stadt Schiltach zu keinem Zeitpunkt der Dialog mit den direkten Anwohnern zwecks des geplanten Baugebiets erfolgt sei.

Weitere Kritikpunkte, die der Anwohner und seinen Angaben zufolge auch weitere Anwohner sehen, ist, dass in einem nun geplanten „urbanen Gebiet“ 63 Dezibel Lautstärke erlaubt seien. Der vorige Entwurf sah ein Mischgebiet mit einer Zulässigkeit von lediglich 60 Dezibel vor. Das sei verheerend, denn damit sei eine „Verdopplung des Schalldrucks“ verbunden. Außerdem sei die Zufahrt (großes Foto) zum geplanten Baugebiet zu eng und befinde sich in Privatbesitz, so dass diese der Stadt zufolge wohl bleiben soll wie sie ist.

Daneben stört den Anwohner auch, dass bei der Beschlussfassung fünf der 14 Ratsmitglieder nicht anwesend gewesen seien. Außerdem wolle der Anwohner prüfen lassen, ob Ratsmitglied Philipp Groß (CDU) als Architekt sich der Stimme hätte enthalten müssen, da es sein könnte, dass dieser so Aufträge für sein Unternehmen generiere.

Schiltachs Hauptamtsleiter Michael Grumbach teilte zu den Kritikpunkten mit, dass der Gemeinderat beschlussfähig gewesen sei, da mehr als die Hälfte aller Mitglieder anwesend gewesen seien, was laut der geltenden Gemeindeordnung erforderlich sei.

Vom geplanten Baugebiet aus kann derzeit der Blick ins Kinzigtal genossen werden. Foto: Jambrek

Für die Straße gilt laut Grumbach, dass diese tatsächlich erst nach dem Hügel und auf den gemeindeeigenen Grundstücken verbreitert werden solle. Die Hauptverbindungsstraße im neuen Baugebiet biete dann der Planung nach einen 5,80 Meter breite Fahrbahn und einen drei Meter breiten Geh- und Radweg. Die Zufahrt auf das Baugebietsgelände befinde sich in Privatbesitz, wobei die Stadt eine im Grundbuch eingetragene Nutzungserlaubnis für die Straße habe.

Berechnung des Schalls

Grundsätzlich sei auch die Lärmangabe des Anwohners und die doppelte Lautstärke korrekt, so Grumbach. Jedoch werde laut Angaben des in der Planung beauftragten Ingenieurbüros Gfrörer erst eine Erhöhung um 10 Dezibel vom Menschen wahrgenommen. Die erhöhte Lautstärke gelte für das Gewerbe im neuen Baugebiet und die dortige „Produzierung von Lärm“ – an der Grundstücksgrenze zum Mischgebiet, müssten wiederum die dort geltenden 60 Dezibel eingehalten werden. Generell gehe die Stadt Schiltach auch davon aus, dass die Lärmwerte innerhalb des neuen Baugebiets unterschritten würden. Das zeige auch bereits die Berechnung der schalltechnischen Untersuchung.

Der Anwohner will jedenfalls weiter Druck machen, um das Naherholungsgebiet in seiner Nachbarschaft zu erhalten. Er habe bereits eine Vielzahl an Schreiben an die Stadt Schiltach, die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Rottweil, die Polizei und das Eisenbahnbundesamt aufgesetzt.

Gefahr am Bahnübergang?

An das Eisenbahnbundesamt hat der Anwohner deshalb geschrieben, da er auch eine Verschärfung der Verkehrslage am nahe gelegenen Bahnübergang prognostiziert. Direkt hinter dem Bahnübergang befinde sich eine schwer einsehbare Kurve. Zudem würden viele Lkws die Straße befahren, etwa um das Werk von Hansgrohe anzufahren.

Ebenfalls Sorgen bereitet dem Anwohner der kaum entfernte Bahnübergang, der auch von vielen Lkws passiert wird. Foto: Jambrek

Im Extremfall will der Anwohner bis hin zu einer Normenkontrollklage vor den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim ziehen, um das Naherholungsgebiet zu erhalten.

Stellungnahmen zum ausgelegten Bebauungs- und Flächennutzungsplan nimmt die Stadt Schiltach im Übrigen noch bis Freitag, 2. Februar entgegen.