Wann darf auf dem Bolzplatz in Sulz gekickt werden? Diese Frage wird im September vor dem Freiburger Verwaltungsgericht verhandelt. Foto: Bender

Das Verwaltungsgericht Freiburg verhandelt im Disput zwischen der Stadt Lahr und Anwohnern im Ortsteil Sulz.

Der Streit um die Frage, wie und vor allem wann das Kleinspielfeld auf dem Gelände der Sulzer Grundschule genutzt werden darf, geht vor das Freiburger Verwaltungsgericht. Wie aus einer Pressemitteilung der Freiburger Justiz hervorgeht, gibt es „voraussichtlich im September“ einen Termin für eine mündliche Verhandlung.

 

Die Kläger wohnen in der näheren Umgebung der Grundschule. Sie wenden sich, wie mehrfach berichtet, unter anderem gegen Lärmbelästigungen, die nach ihrer Darstellung von der Nutzung des Bolzplatzes ausgehen.

Die Kläger, so das Verwaltungsgericht, machen unter anderem geltend, dass der Bolzplatz auch außerhalb der Schulzeiten und am Wochenende von Jugendlichen und Heranwachsenden zum Fußballspielen und Partymachen genutzt werde. Die Lärmbelästigungen überschritten ein zumutbares Maß. Die Kläger wollen deshalb erreichen, dass die Stadt den Schulhof außerhalb der Schulzeiten ab 16.30 Uhr schließt und zu diesen Zeiten den Spielbetrieb auf dem Bolzplatz untersagt.

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht eine Mediation vorgeschlagen, doch Einigungsversuche zwischen der Stadt und dem Anwalt der Anwohner scheiterten. Der zuständige Erste Bürgermeister Guido Schöneboom hatte im Oktober gegenüber der LZ betont, dass man die Forderungen nicht erfüllen könne. Kinder sollten „spielen und sich austoben“.