Das Kippenheimer Bürgerhaus kann angemietet werden. Wer darin feiern möchte, muss die Party nun jedoch spätestens um 1 Uhr beenden. Foto: Decoux

Weil sich Anwohner durch Feste gestört fühlen, gibt es für private Feste im Bürgerhaus Kippenheim nun eine Zeitbegrenzung. Ein Verstoß kann 1000 Euro kosten.

Die Benutzerordnung für das Kippenheimer Bürgerhaus wurde angepasst. Dafür gab die Mehrheit des Gemeinderats grünes Licht. Der Grund für die Veränderungen: Anwohner beklagten, dass es zuletzt bei zwei privaten Veranstaltungen bis in die späte Nacht hinein durch Gäste zu Störungen der Nachtruhe gekommen war, wodurch sich die Verwaltung veranlasst gesehen habe, die Benutzerordnung zu justieren.

 

Die Hausordnung und Regelung aus dem Jahr 2022 für die Nutzung zu privaten Veranstaltungen sah bisher vor, dass Bürger aus Kippenheim ebenso wie ortsansässige Firmen die Räumlichkeiten für private Feier wie Geburtstage, Hochzeiten oder Firmenfeste gegen Entgelt mieten können. Eine zeitliche Begrenzung war bisher nicht vorgegeben, lediglich sollte die Nachtruhe nicht gestört werden. Bisher sei das Bürgerhaus für fünf bis sechs Veranstaltungen privat genutzt worden, erklärte Bürgermeister Matthias Gutbrod. Bei zwei Veranstaltungen im vergangenen Sommer hätten sich Nachbarn in ihrer Nachtruhe gestört gefühlt. Die Verwaltung sah deshalb Grund zum Handeln.

Wer die Regel missachtet, kann seine Kaution verlieren

Die neue Nutzungsordnung sehe nun vor, dass Veranstaltungen auf die Dauer bis 1 Uhr zeitlich begrenzt werde, so Gutbrod. Der Veranstalter müsse eine Kaution von 1000 Euro hinterlegen, die bei Zuwiderhandlung von der Gemeinde einbehalten werden. „Wir wollen damit auch vermeiden, dass unser Bürgerhaus zu der Partyörtlichkeit der südlichen Ortenau wird“, erklärte der Bürgermeister.

Wenig Freude löste der Bürgermeister damit bei Matthias Nowack (CDU) und Günter Ackermann (FW) aus. Gerade bei Firmenfesten komme die Party nach Mitternacht erst so richtig in Gange, begründete Nowack. Auch Ackermann betonte, dass Feiern im Bürgerhaus damit unattraktiv werde: „Das Bürgerhaus ist schließlich für unsere Bürger da – und die sollten auch richtig feiern dürfen, meinetwegen bis in die Frühe“. Die große Mehrheit im Gemeinderat schloss sich indes dem Vorschlag der Verwaltung an.