Stadtrat Mathias Fey (AfD) Foto: privat

Drei Gemeinderäte können eine Fraktion bilden. Ein AfD-Stadtrat will das jetzt ändern – und den Fraktionsstatus schon mit zwei Räten erhalten. Aber geht das überhaupt?

Die AfD will im Bad Wildbader Gemeinderat künftig Fraktionsstatus haben. Das war so zumindest den Ausführungen von Stadtrat Mathias Fey zu entnehmen. Bislang habe man drei, er will abstimmen, „dass wir zwei machen“. Gemeint sein dürfte die Anzahl der Räte, die zusammen eine Fraktion bilden können. Aber geht das überhaupt?

 

Bislang ist es so, dass im Bad Wildbader Gremium eine Fraktion aus mindestens drei Gemeinderatsmitgliedern bestehen muss. Das regelt die Geschäftsordnung der Stadt Bad Wildbad in Paragraf 9 Absatz 1, wie Hauptamtsleiter Alexander Rabsteyn auf Nachfrage unserer Zeitung mitteilt.

Fraktionsstatus hat einige Vorteile

Die Geschäftsordnung korrespondiere hier mit Paragraf 32a Absatz 1 der baden-württembergischen Gemeindeordnung. Dort heißt es: „Gemeinderäte können sich zu Fraktionen zusammenschließen. Das Nähere über die Bildung der Fraktionen, die Mindestzahl ihrer Mitglieder sowie die Rechte und Pflichten der Fraktionen regelt die Geschäftsordnung.“ Das widerspricht einer weiteren Behauptung Feys, wonach es in Baden-Württemberg üblich und geregelt sei, dass bereits zwei Gemeinderäte eine Fraktion bilden können.

Auch in Calw gab es vor wenigen Tagen die gleiche Diskussion – auch hier wollen die zwei AfD-Stadträte nun Fraktionsstatus erlangen.

Werner Kriech ist über die AfD-Liste in den Gemeinderat eingezogen – sieht sich aber mittlerweile selbst als parteilos. Foto: privat

Dieser Status hat nämlich einige Vorteile. So sind die Fraktionsvorsitzenden in Bad Wildbad Mitglied des Ältestenrats. Dieser berät den Bürgermeister „in Fragen der Tagesordnung und des Gangs der Verhandlungen des Gemeinderats“. Dazu gehören laut Geschäftsordnung die Aufstellung des langfristigen Sitzungsterminplans, der voraussichtliche Inhalt der Tagesordnung sowie die Erörterung, ob ein Tagesordnungspunkt öffentlich oder nichtöffentlich besprochen wird. Außerdem halten nur Vertreter der Fraktionen Haushaltsreden.

Wer kann überhaupt Anträge stellen?

Ein weiterer Punkt ist das Stellen von Anträgen. Grundsätzlich müsse man unterscheiden, „ob es sich beim Antrag um einen Antrag im Verlauf der Beratung des jeweiligen Tagesordnungspunktes handelt oder um einen Antrag gemäß Paragraf 34 Absatz 1, Satz 4 Gemeindeordnung“, erläutert Rabsteyn weiter. Anträge im Verlauf der Beratung könnten von jedem (nicht befangenen) Gemeinderatsmitglied gestellt werden. Anträge gemäß Paragraf 34 Absatz 1, Satz 4 der Gemeindeordnung könnten dagegen nur von Fraktionen oder einem Sechstel der Gemeinderäte gestellt werden; „hierbei geht es darum, dass ein Verhandlungsgegenstand auf die Tagesordnung spätestens der übernächsten Sitzung des Gemeinderates gesetzt wird“, so der Hauptamtsleiter weiter.

Genau so einen Antrag wollte Fey in der jüngsten Sitzung unter dem Punkt Verschiedenes also offenbar stellen. Doch bereits bei seinem Stadtratskollegen Werner Kriech war es Minuten vorher Thema, ob das überhaupt möglich sei. Der wollte den Antrag stellen, die Wilhelmstraße komplett für den Verkehr zu öffnen. Rabsteyn wollte daraufhin erstmal prüfen, ob ein solcher Antrag eines einzelnen Rates überhaupt möglich ist.

Bürgermeister weist Antrag zurück

Auch Feys mündlich – und nicht ausformuliert – vorgebrachter Antrag wurde von Bürgermeister Marco Gauger zurückgewiesen.

Wenn überhaupt, solle dieser einen schriftlich ausformulierten Antrag vorlegen. „Wir schreiben nicht Ihre Anträge“, so Gauger weiter.

Doch selbst wenn Fey den Antrag ausformuliert abgibt, dürfte der wohl nicht angenommen werden.

Denn – und da beißt sich die Katze in den Schwanz – hier kommt wieder Paragraf 34 der Gemeindeordnung zum Tragen: Anträge zur Geschäftsordnung können nur von Fraktionen gestellt werden, also auch der Antrag eines Einzelnen, eine Fraktion bilden zu können.

Für Antrag ist Unterstützung nötig

Das heißt, Fey müsste sich für seinen Antrag Unterstützung holen – entweder bei einer anderen Fraktion oder er schart ein Sechstel des Gemeinderates um sich. „So ist es“, bestätigt der Bad Wildbader Hauptamtsleiter auf die explizite Nachfrage unserer Redaktion, ob der Antrag überhaupt zulässig sei. Bei der Ermittlung des Sechstels zählt übrigens der Bürgermeister nicht mit, auch wenn das bei der Berechnung in diesem Fall keinen Unterschied macht. Bei 21 Gemeinderäten ist ein Sechstel also 3,5. Das wird aufgerundet, sodass vier Gemeinderäte für diesen Antrag stimmen müssten, damit er auf die Tagesordnung genommen werden kann. Stellt sich noch die Frage, mit wem er denn dann die Fraktion bilden würde, wenn diesem Antrag denn stattgegeben würde. Auf der AfD-Liste wurde noch Werner Kriech in den Bad Wildbader Gemeinderat gewählt. Der betonte unlängst aber, dass er parteilos sei. Zudem ist er vor wenigen Monaten aus der AfD-Fraktion im Calwer Kreistag ausgetreten und empfand es laut eigener Aussage als eine „sehr angenehme Situation“, sein Mandat im Gemeinderat als Unabhängiger wahrzunehmen – auch wenn ihm der Austausch mit anderen Fraktionskollegen fehle.