Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte den Antrag der AfD ab. Foto: dpa/Uli Deck

Die AfD ist mit ihrem Antrag gescheitert, zwei Politikern der Partei trotz 2G-plus-Regelung auch ohne Impfnachweis Zugang zum Bundestag zu gewähren. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage ab.

Karlsruhe/Berlin - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Antrag der AfD abgelehnt, zwei Politikern der Partei trotz 2G-plus-Regelung auch ohne Impfnachweis Zugang zum Bundestag zu gewähren. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei unzulässig, teilte das Bundesverfassungsgericht am Mittwochabend mit. Das Gericht begründete dies damit, dass die Antragsteller nicht ausreichend begründet hätten, dass ihnen ein schwerer Nachteil drohe für den Fall, dass eine einstweilige Anordnung nicht erlassen werde.

Mit dem Antrag wollte die AfD-Fraktion im Bundestag erreichen, dass zwei ihrer Mitglieder bei der Gedenkstunde an diesem Donnerstag im Bundestag zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus auf der Besuchertribüne auch ohne den geforderten 2G-plus-Nachweis teilnehmen können.

Im Deutschen Bundestag gelten seit dem 12. Januar verschärfte Zugangsregeln für Abgeordnete. Damit ist etwa der Zugang zum Plenarsaal nur noch für Geimpfte und Genese mit einem tagesaktuellen Antigen-Schnelltest erlaubt. Nicht geimpfte Abgeordnete können bei normalen Sitzungen auf der Besuchertribüne Platz nehmen. Für die Gedenkstunde hatte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) auch für die Besuchertribüne die 2G-plus-Regel erlassen.