Ab August haben Kinder der Klassenstufe 1 einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung im Umfang von acht Stunden an fünf Tagen. Die Umsetzung hat der Gemeinderat jetzt beschlossen.
Die Vorgaben des Gesetzgebers sind klar: Kinder in Klassenstufe 1 (und bis zum Schuljahr 2029/2030 sukzessive auch Kinder von Klassenstufe 2 bis 4) haben ab August Anspruch auf Ganztagsförderung im Umfang von acht Stunden an fünf Tagen – Unterrichtszeiten eingerechnet – und einen grundsätzlichen Anspruch auf Betreuung auch in den Ferien. Während der Ferien sind lediglich zuvor festgelegte Schließzeiten von bis zu 20 Werktagen ausgenommen. Erziehungsberechtigte müssen den Anspruch, auch was die Ferienbetreuung anbelangt, bis zum 15. März geltend machen.
Angebot nicht an jeder Schule
Abdecken wird die Stadt den Bedarf durch unterschiedliche Betreuungskonzepte und Angebote. Derer, so Bürgermeister Wolfgang Fahrner, gebe es an den Grundschulen auch schon einige. Die Angebote würden sehr gut angenommen.
Fahrner stellte klar, dass die Umsetzung des Rechtsanspruchs nicht an jeder einzelnen Schule angeboten werden muss. Das Angebot müsse aber in einer räumlich zumutbaren Distanz von circa 30 Minuten Fahrt maximal erreichbar sein.
Grundschule Dietersweiler ist die Ausnahme
Hinsichtlich der Elternbeiträge gibt es Unterschiede: Während die Stadt für ein kommunales Betreuungsangebot Elternbeiträge verlangen kann, ist die Teilnahme an der Betreuung im Bereich der Ganztagsschule kostenfrei. Da bezahlen Eltern nur für das Mittagessen. Das Land beteiligt sich mit einer Förderung von 68 Prozent an den Betriebskosten.
Bis auf die Grundschule Dietersweiler sind derzeit alle Grundschulen in Freudenstadt bereits Ganztagsschulen mit einem Betreuungsumfang von acht Stunden an vier Tagen. Ergänzend gibt es als kommunales Betreuungsangebot die verlässliche Grundschule vor und nach dem Unterricht, die extra kostet.
Betreuung während der Ferien
Neu eingeführt wird im Zuge des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung jetzt die flexible Nachmittagsbetreuung mit städtischem Personal, die künftig in Kombination mit der flexiblen Grundschule vor allem am Freitag für die Erfüllung des Rechtsanspruchs sorgen wird. Da gibt es das Angebot der Ganztagsschule nämlich nicht.
Die Betreuung während der Ferien, die derzeit im F 23 stattfindet, wird künftig zwischen 8 und 16 Uhr mit Mittagessen angeboten, um den Vorgaben zu genügen.
Bernd Leix (BA und Grüne) betonte, dass er dem Angebot aus grundsätzlichen Erwägungen heraus nicht zustimmen werde, weil der Gesetzgeber den Kommunen damit wieder etwas auferlegt habe ohne gleichzeitig für eine auskömmliche Finanzierung zu sorgen. Freudenstadt stehe finanziell bereits mit dem Rücken zur Wand. Anita Zirz (SPD) kritisierte variable Betreuungsangebote an Grundschulen. Die sorgten erfahrungsgemäß für eine große Unruhe. Bei einer Gegenstimme wurde das nachfolgende Angebot beschlossen.
Wie das zusätzliche Betreuungsangebot in Freudenstadt konkret aussieht