Am Landgericht Hechingen wird ab Montag ein Fall verhandelt, den die Staatsanwaltschaft als Mordversuch wertet.
Versuchter Mord, versuchte schwere Brandstiftung sowie Brandstiftung und versuchte schwere Körperverletzung: Um diese Delikte geht es, wenn die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Hechingen an diesem Montag, 30. März, um 9 Uhr im Sitzungssaal 186 als Schwurgericht zusammentritt.
Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts, Volker Schwarz, wird ein Fall verhandelt, der sich in der Nacht vom 22. auf den 23. Oktober 2025 in Leibertingen im Landkreis Sigmaringen abgespielt hat.
Auto in Brand gesetzt
Der 22-jährige Angeklagte soll zunächst ein fremdes Auto mit einem selbstgebauten Molotow-Cocktail in Vollbrand gesetzt haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann anschließend versuchte, durch den gezielten Wurf eines Molotow-Cocktails auf ein Erdgeschossfenster ein Wohnhaus in Brand zu setzen, in dem zur Tatzeit sechs Menschen schliefen. Dabei, so lautete der Vorwurf, soll er auch den Tod der schlafenden Bewohner billigend in Kauf genommen haben. Deshalb lautet die Anklage auf versuchten Mord.
Im weiteren Verlauf soll der Angeklagte aus größerer Entfernung einen weiteren Molotow-Cocktail in Richtung einer alarmierten Streifenwagenbesatzung der Polizei und von zwei Feuerwehrmännern geworfen haben, wobei er zumindest erhebliche Verletzungen dieser Personen in Kauf genommen haben soll.
An den beschädigten Fahrzeugen und dem Wohnhaus soll der Angeklagte verschiedene Schriftzüge, beispielsweise „FCK NZS“ und „AFA 161 Area“, angebracht haben.
Politisches Motiv vermutet
Der Angeklagte habe als Einzeltäter mutmaßlich aus politischer Motivation heraus gehandelt, erklärte das Stuttgarter Staatsschutzzentrum im Februar in einer Mitteilung. Der Mann habe sich als Teil einer „linken-antifaschistischen“ Szene verstanden. Anhaltspunkte für eine Vernetzung mit anderen Personen gebe es nicht.
Die Ermittler waren durch Hinweise auf die Spur des 22-Jährigen gekommen und hatten seine Wohnung durchsucht. Mehrere dort gefundene Gegenstände ließen eine Tatbeteiligung vermuten, hieß es. Der Verdächtige wurde wenige Tage nach der Tat beim Besuch einer Bekannten festgenommen. Angaben zu den Tatvorwürfen machte er zunächst nicht. Der Angeklagte sitzt in Untersuchungshaft.
Weitere Verhandlungstage sind der 31. März, der 2. April und der 14. April, jeweils ab 9 Uhr.