Der Mühlenbacher Gemeinderat fasste die Satzungen für die Wassergebühren neu. Die Bürger müssen künftig tiefer in die Taschen greifen – nicht aber beim Abwasser.
Das Thema Wasser, Abwasser, Globalrechnung und entsprechende Satzungen nahmen bei der Gemeinderatssitzung in Mühlenbach großen Raum ein. Die Wassergebühr beträgt in Mühlenbach seit 2021 pro Kubikmeter 2,31 Euro. Die soll nun auf 3,01 Euro angehoben werden. Die Zählergrundgebühr steigt auf 5,10 Euro im Monat, bei größeren Verbrauchsstellen (Größe Q310) auf 10,90 Euro.
Die Firma Schmidt und Häuser hatte die Wasserverbrauchsgebühren und die Zählergebühren kalkuliert. Bei der Festlegung der Gebühr verfügt der Gemeinderat über einen Ermessensspielraum, hieß es in der Sitzung. Das bedeutet, dass der Rat den kalkulierten Gebührensatz nicht zwingend in voller Höhe übernehmen muss.
Er kann die Gebühr höher oder auch niedriger ansetzen, solange die Entscheidung sachlich begründet ist und innerhalb der rechtlichen Vorgaben erfolgt. Ziel ist es, eine angemessene und ausgewogene Gebührenhöhe festzulegen, die sowohl die Kostendeckung sicherstellt als auch die wirtschaftliche Belastung der Bürger berücksichtigt.
Einstimmiges Votum
Dies sah der Rat als gegeben an und stimmte den neuen Gebühren zu. Die Firma Schmidt und Häuser wurde mit der Kalkulation der Globalberechnung der Kanal-, Klär- und Wasserversorgungsbeiträge beauftragt, was bei der letzten Sitzung Thema war. In diesem Zuge wurde empfohlen, die Nutzungsfläche als Beitragsmaßstab anzuwenden, da mit diesem Maßstab die Beiträge einfacher berechnet werden können. Die sich daraus ergebenen neuen Beitragssätze für den Wasserversorgungsbeitrag ab Januar 2026 müssen in die Wasserversorgungssatzung aufgenommen und öffentlich bekannt gemacht werden, ebenso die Wasserverbrauchs- und Zählergebühren. Die Satzung mit den neuen Gebühren und Beiträgen wurde einstimmig beschlossen.
Schließlich stellte Bettina Waldmann aus dem Rechnungsamt noch die Kalkulation der Abwassergebühren vor. Sie berichtete, dass seit 2010 die gesplittete Abwassergebühr gilt. Im Verlauf der Bearbeitung der Kalkulation von Schmidt und Häuser wurde deutlich, dass der Kostenanteil der Niederschlagswasserbeseitigung von Mühlenbach ungewöhnlich gering sei, nämlich unter zwölf Prozent. Damit sei eine Differenzierung nicht mehr erforderlich. Für die Nachkalkulation der Jahre 2021 und 2022 und die Kalkulation der Abwassergebühren wurde ebenfalls die Firma Schmidt und Häuser beauftragt. Sie hatte für Januar bis Dezember einen Wert von 2,96 Euro pro Kubikmeter Abwasser ermittelt und für das Jahr 2027 ein Wert von 2,62 Euro festgesetzt. Die Gesamtkosten können in einem mehrjährigen Zeitraum betrachtet werden, höchstens aber über fünf Jahre.
Für Mühlenbach wurde ein zweijähriger Zeitraum gewählt, da Gebühren für 2021 und 2022 nachkalkuliert wurden und die daraus folgende Kostenüberdeckung bis 2027 ausgeglichen werden müssen. Auch diese Werte wurden in eine Satzung gepackt, die der Gemeinderat einstimmig beschloss.