Hier hat sich das Verbrechen zugetragen: die Obdachlosenunterkunft in der Offenburger Kesselstraße. Foto: Dürr/Einsatz-Report 24

Eine 45-Jährige Frau muss sich wegen des Vorwurfs des zweifachen Totschlags ab dem 10. Mai vor dem Landgericht Offenburg verantworten. Sie soll ihre Tochter und Schwester Ende Juli 2022 so schwer verletzt haben, dass sie an ihren Verletzungen starben.

Verhandeln wird den Fall die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg ab Mittwoch, 10. Mai. Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht davon aus, dass die Angeklagte in den Morgenstunden des 30. Juli ihre 19 Jahre alte Tochter und ihre 49-jährige Schwester so schwer verletzt hat, dass die beiden noch am Tatort starben, teilt das Landgericht mit.

Die Angeklagte und die beiden Opfer wohnten in einer städtischen Unterkunft in der Kesselstraße in Offenburg. Bereits in der Vergangenheit soll es immer wieder zu Streitigkeiten gekommen sein – so auch am Vorabend der Tat. Deren Auslöser war laut Staatsanwaltschaft Offenburg womöglich der Umstand, dass die Angeklagte ihrer Tochter und ihrer Schwester unterstellte, ein sexuelles Interesse an ihrem ehemaligen Lebensgefährten zu haben.

„Küchenutensilien“ als Waffen verwendet

In den Morgenstunden des 30. Juli soll sich dann eine körperliche Auseinandersetzung entwickelt haben. In deren Verlauf soll die damals 44-jährige mutmaßliche Täterin ihre Schwester und ihre Tochter „unter Verwendung verschiedener Küchenutensilien mit massiver Gewalteinwirkung getötet“ haben, so die Staatsanwaltschaft. „Über den konkreten Tathergang und die dabei verwendeten Gegenstände kann derzeit keine Auskunft erteilt werden. Dies ist im Rahmen der Hauptverhandlung festzustellen“, erläuterte Raffaela Sinz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, am Dienstag auf Anfrage unserer Redaktion. Die Angeklagte setzte bei der Polizei in Offenburg einen Notruf ab und wurde in der Folge festgenommen. Seither befindet sie sich in Untersuchungshaft, bestätigt Staatsanwältin Sinz.

Angeklagt ist die heute 45-Jährige wegen Totschlags, jedoch ist der Vorwurf des Mordes nicht komplett vom Tisch: „Die Staatsanwaltschaft ist im Rahmen der Anklage zu dem Ergebnis gelangt, dass die Tat als Totschlag in zwei tateinheitlichen Fällen zu würdigen ist. Das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe ließ sich zum Zeitpunkt der Anklageerhebung nicht zweifelsfrei feststellen“, erläuterte Sinz. Im Rahmen der Hauptverhandlung sei dies erneut zu prüfen.

Gutachterin soll Schuldfähigkeit der Angeklagten untersuchen

Zu dieser hat die Schwurgerichtskammer auch einen psychiatrischen Sachverständigen und eine Rechtsmedizinerin geladen, da unter anderem auch die Schuldfähigkeit der Angeklagten überprüft werden soll, teilt das Landgericht mit.

Insgesamt sind für die Verhandlung sieben Termine angesetzt, der letzte soll Anfang Juli stattfinden. Für den Auftakt am 10. Mai finden im Gerichtsgebäude Zugangskontrollen statt. Eine besondere Bewandtnis habe es damit nicht, erläuterte Gerichtssprecherin Anne Doll auf Anfrage unserer Redaktion: „Zugangskontrollen sind bei uns Standard und kommen anlassunabhängig immer wieder vor.“