Kunden der Albstadtwerke können die städtischen Schwimmbäder wie beispielsweise das Naturfreibad in Tailfingen kostenlos nutzen. Die Landeskartellbehörde hat die Sache geprüft. Foto: Scheck

Als "Sieg für Albstadt und die Albstädter" bewertet Thomas Linnemann, Geschäftsführer der Albstadtwerke, die Einstellung des Kartellverfahrens gegen sein Haus.

Albstadt - Kein Weihnachtsgeschenk, aber fast: Noch im alten Jahr hatte die Landeskartellbehörde die Einstellung ihres seit Juli 2019 anhängigen Kartellverwaltungsverfahrens gegen die Albstadtwerke bekannt gegeben. Die Begründung: Eine marktbeherrschende Stellung des Unternehmens auf dem Schwimmbadmarkt habe sich nicht "mit der notwendigen Sicherheit" nachweisen lassen, und damit sei auch der Verdacht eines Verstoßes gegen das kartellrechtliche Verbot, eine marktbeherrschenden Stellung zu missbrauchen, hinfällig gewesen: Wer eine solche nicht besitzt, kann sie auch nicht missbrauchen.

Stromkunden bekommen kostenlosen Eintritt

Eine marktbeherrschende Stellung hatte die Behörde deshalb angenommen, weil von fünf öffentlich zugänglichen Bädern in Albstadt vier in der Hand der Albstadtwerke sind: die Hallenbäder in Ebingen, Onstmettingen und auf Langenwand sowie das Naturfreibad Tailfingen. Lediglich das Badkap, vormals ebenfalls ein städtisches, später von den Albstadtwerken unterhaltenes Bad, hat heute einen anderen Betreiber, nämlich das Privatunternehmen "g1". Der Missbrauch der unterstellten marktbeherrschenden Stellung bestand nach dem Verständnis der Kartellwächter darin, dass die Albstadtwerke ihren Stromkunden das Angebot "albPlus" unterbreiteten, das neben diversen anderen "Bonbons" freien Schwimmbadeintritt – übrigens auch im Badkap – umfasste. Damit, so die Behörde, hätten die Albstadtwerke versucht, ihr Monopol auf einem Markt in Zugewinne auf einem anderen – Stromenergie – umzumünzen, und das sei unzulässig.

Gericht entscheidet über Informationen

Der Streit zwischen Albstadtwerken und Kartellbehörde war je länger je mehr mit Haken und Ösen geführt worden. Thomas Linnemann beteuert, dass die Albstadtwerke im ersten Jahr ein Höchstmaß an Transparenz gewährt hätten, auch bei Anfragen der Kartellwächter, deren Sinn ihnen nicht so recht klar geworden sei. Nach der Übersendung eines Festlegungsentwurfs im Mai 2020, in dem die Stuttgarter drohten,"albPlus" einen Rigel vorzuschieben, sei man freilich nicht mehr ganz so entgegenkommend gewesen, sondern habe den Anwalt eingeschaltet. Am Ende entschied das Oberlandesgericht Stuttgart, welche Informationen die Albstadtwerke preisgeben mussten und welche nicht; das war im Februar 2021. Seither, so Thomas Linnemann, habe man in Sachen Kartellverwaltungsverfahren nichts mehr gehört – und sich umso mehr gefreut, als Ende Dezember die Nachricht von der Einstellung eintraf.

Rechtlich eine sichere Bank

War es das? Laut Linnemann macht die Kartellbehörde den Vorbehalt, dass sie wieder tätig werden könnten, wenn sich die Marktsituation erneut ändere. Wann das der Fall wäre, darüber kann man spekulieren, aber wohl ohne Gewinn – Linnemann geht nicht davon aus, dass das Badkap, das Naturfreibad Winterlingen und das Balinger Freibad in absehbarer Zeit dichtmachen. Aus seiner Sicht ist das "albPlus"-Programm daher rechtlich eine sichere Bank – und zudem überaus erfolgreich: Etwa 6000 Haushalte, gut und gern ein Viertel aller Vertragspartner, seien auf das Angebot eingegangen, die Zahl der Nutzer belaufe sich auf rund 15 500; das sei ein Drittel aller Albstädter, die bisher zusammen 350 000 Euro eingespart hätten. Darüber hinaus profitierten die an den Bonus-Aktionen beteiligten Geschäftsinhaber. "Das ist Mehrwert aus und für die Region".