Eine Stichverletzung mit einem Messer in Kehl endete laut Staatsanwaltschaft tödlich. Foto: Berg (Symbol)

Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat gegen eine 46-jährige Kehlerin Anklage Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Offenburg erhoben. Der Frau wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen.

Laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird der Angeschuldigten zur Last gelegt, Ende Dezember 2022 in Kehl im Zuge einer zunächst verbalen Auseinandersetzung einen 45-jährigen Bekannten mit einem Messer am Knie verletzt zu haben. Dadurch soll der Geschädigte eine Stichverletzung erlitten haben, die zu einem hohen Blutverlust führte.

Nachdem die Frau den Tatort anschließend verlassen habe, so die Anklage, habe der Mann einer Bekannten am Telefon noch von dem Vorfall berichtet. Wenig später sei jedoch aufgrund des hohen Blutverlusts gestorben.

Den Tod nicht gewollt

Da es keine Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Angeschuldigte den Tod des Mannes zum Zeitpunkt des Angriffs beziehungsweise vom Verlassen des Tatorts gewollt oder damit gerechnet habe, lautet die Anklage auf Körperverletzung mit Todesfolge und nicht auf Totschlag.

Bis zu 15 Jahre Haft drohen

Im Falle einer Verurteilung entsprechend der Anklage droht der 46-Jährigen eine Freiheitsstrafe zwischen drei und 15 Jahren, bei Annahme eines minder schweren Falles eine Freiheitsstrafe zwischen einem Jahr und zehn Jahren.

Prozess beginnt am 20. Juni

Die Angeschuldigte befindet sich seit dem 24. Dezember 2022 in Untersuchungshaft.Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Offenburg beginnt am 20. Juni.