Weil er Polizeibeamten mit einer angeblichen Handgranate gedroht haben soll, muss sich ein 42-Jähriger bald wegen des Verdachts der Geiselnahme vor Gericht verantworten.
Wegen des Verdachts der Geiselnahme in zwei Fällen hat die Staatsanwaltschaft Hechingen Anklage gegen einen 42-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen zum Landgericht Hechingen erhoben.
Dem bereits vorbestraften Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 27. Juni gegen 13.30 Uhr im Polizeirevier Albstadt erschienen zu sein und dort ein Metallstück auf den Tisch gelegt zu haben, welches wie der Splint einer Handgranate ausgesehen hätte. Der Angeschuldigte soll dabei gedroht haben, dass er die „Bombe zünden“ werde.
Er habe zu einem 24-jährigen ukrainischen Landsmann gewollt, der sich zu der Zeit in einer Zelle des Polizeireviers befand. Dieser soll zuvor mit einer Flasche auf den Kopf des 42-Jährigen eingeschlagen haben.
Der Angeschuldigte habe während der etwa 30 Minuten andauernden Tat ständig seine Hand in der Tasche gehabt, um vorzugeben, dass sich dort eine entsicherte Handgranate befinde. Die beiden anwesenden Polizeibeamten gingen – nicht zuletzt wegen des aktuellen Krieges in der Ukraine – davon aus, dass der Angeschuldigte eine scharfe Handgranate bei sich hatte.
Keine echte Handgranate
Der Angeschuldigte wurde allerdings nicht zur Zelle vorgelassen und konnte beim Versuch, selbst zum Zellentrakt zu gelangen, schließlich überwältigt werden, da erkannt wurde, dass er keine Handgranate bei sich hatte.
Stark alkoholisiert
Der Angeschuldigte war zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert und hat sich zum Tatvorwurf bislang nicht eingelassen. Er befindet sich seit der Tat in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Angeschuldigte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen wurde.
Sollte der Angeklagte schuldig gesprochen werden, muss er mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren rechnen.