Der Funkmast. Foto: Morlok

Als Top-Aufreger bei der jüngsten Ortschaftsratssitzung in Talheim kristallisierte sich die Diskussion um die Kündigung des Grundstücks heraus, auf dem die Telekom ihren Mobilfunkmast im Weschental stehen hat.

Horb-Talheim - Seit vielen Jahren gibt es starke Widerstände gegen den Funkmast. Obwohl die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden, befürchten die Anwohner gesundheitliche Schäden durch Elektroabstrahlungen.

Vetrag gekündigt

Ortschaftsrätin Silke Wüstholz sprach sogar von Leuten, die vermutlich wegen diesen Strahlungen gestorben sind. Ziel des Ortschaftsrats war es stets, die Strahlenbelastung so gering wie möglich zu halten. Aus diesem Grund wurde auch der Mietvertrag für den Funkmast-Standort Weschental entsprechend des Ortschaftsratsbeschlusses vom 15. Juli 2009 zum 31. Dezember 2021 gekündigt. Dies verbunden mit der Forderung, dass der Rückbau des Mastes zu diesem Termin erfolgen müsste.

Funkloch-Risiko

Im Ortschaftsrat war man sich jedoch darüber klar, dass bei termingerechtem Rückbau des bestehenden Masts beim Mobilfunk ein erhebliches Risiko für ein Funkloch besteht. Dies zumindest in der Tallage von Talheim. "Das könnte für Bürger ohne Festnetzanschluss bedeuten, keine oder nur noch eine stark eingeschränkte Telefon- und Internetverbindung zu haben", stellte Ortsvorsteher Anton Ade klar.

Standort-Ablehnung

Bürger mit Festnetzanschluss sind aufgrund der mittlerweile verfügbaren Glasfaseranbindung nur im Mobilfunk betroffen. Die von der Stadt Horb angebotenen Möglichkeit, die technischen Gerätschaften der Mobilfunkbetreiber nach Nutzungsende des Funkmast-Vertrags am neuen BOS-Mast installieren zu können, wurde von der Deutsche Funkturm GmbH (DFMG), eine Tochter von Telekom, mit der Begründung abgelehnt, dass dieser Standort durch die Hangkante nicht dazu geeignet sei, auch in den Tallagen eine Mobilfunkversorgung in heute üblicher Qualität herzustellen. "Aus diesem Grund kommt der BOS-Mast für uns nicht weiter in Betracht", teilte der Netzanbieter schriftlich mit.

Firma nimmt Stellung

Deshalb suchte man von Seiten der Talheimer Verantwortlichen einen Alternativstandort und wurde im Gebiet "Obere Halde" im Wald beim alten Sportplatz fündig.

Seit Jahren beschäftigt sich der Talheimer Ortschaftsrat nun schon mit dieser Geschichte, und um nun endlich einen Knopf an die Sache zu bringen, lud man Daniel Eger von der DFMG, Büro Stuttgart, ein, an dieser öffentlichen Sitzung teilzunehmen. Er hatte eine Präsentation über Mobilfunk und Gesundheit vorbereitet und stand für Fragen zur Verfügung.

Eger ging am Anfang seiner Ausführungen auf die Geschichte der Netzstruktur und deren Entwicklung in den letzten Jahren ein und streifte dabei die Entwicklung von der einfachen Telefonie bis zur Telemedizin heute.

Sein Fazit: "Die steigende Last im Netz macht immer bessere Dienste und Frequenzbänder notwendig." Zum Thema Mobilfunk und Gesundheit wusste er, dass dies stark in der öffentlichen Diskussion stehe und es daher eine breite Studienlage gibt. Aus dieser würde hervorgehen, dass keine Gefahr für Mensch und Tier bestehe, so die Essenz der breiten Forschungslage. Zudem unterliegen Funknetze einer strengen Kontrolle, und erst nach Freigabe durch die Bundesnetzagentur oder die Bundes-Strahlenbehörde würden Netze eingerichtet.

Keine Versorgungspflicht

Was Daniel Eger jedoch ganz deutlich herausstellte, war die Botschaft, dass weder der Angebots-Oligopolist Telekom noch ihre Tochtergesellschaften die Pflicht haben, irgendeine Fläche, egal ob in Talheim oder anderswo, mit Funknetzen zu versorgen. "Aber wir sind daran interessiert", gab er zu, machte aber keine weitere verbindliche Zusagen. Im Gegenteil. Da nutzten auch die Vorhaltungen der Räte, dass der Anbieter nun fast zwölf Jahre Zeit hatte, einen neuen Standort zu suchen, nichts. "Aus ihrer Kündigung entstand uns keine Verpflichtung einen Alternativstandort zu suchen", stellte Eger klipp und klar fest.

Weiteres Problem

Da eine Mitnutzung des BOS-Masten nicht in Frage kommt, rückte der Alternativ-Standort für einen neuen Sendemasten in den Fokus der Betrachtung. Doch auch hier erklärte der Fachmann aus Stuttgart, dass ein Standort ohne Infrastruktur, sprich Strom und Glasfaseranschluss, mitten im Wald, schon allein aus wirtschaftlicher Sicht recht bedenklich sei. "Bis so ein neuer Funkmast steht, vergehen Summa Summarum drei Jahre und das Ganze kostet uns um die 200 000 Euro. Müssen wir aber auch noch die Infrastruktur schaffen, dann belaufen sich die Kosten auf mindestens das Doppelte. Für unser Unternehmen stellt sich daher die Frage, bauen wir zwei Masten in einer guten Gegend oder einen neuen in einer topgrafisch anspruchsvollen Gegend, obwohl wir hier schon einen guten Standort haben?"

Diese rhetorisch gehaltene Frage konnte sich jeder Sitzungsteilnehmer prima selbst beantworten.

Harte Worte

Rat Hermann Walz sprach gar von Erpressung, und Ratskollege Oliver Faßnacht stellte fest: "Ich bin enttäuscht über das, was heute hier abging. Für mich ist es irgendwie arrogant, dass man uns jetzt sagt, die Kündigung ist okay, aber dann habt ihr halt kein Funknetz mehr." Ortsvorsteher-Vize Edwin Joachim kam in Laufe der rund 90-minütigen Diskussion, die sich mehr und mehr im Kreis drehte, immer wieder zu der Erkenntnis: "Wir müssen selbst schauen, wie wir aus dem Schlamassel rauskommen. Wir brauchen eine Lösung, da können wir machen, was wir wollen." Nur ist eine Lösung nicht in Sicht.

In Talheim ist man beim Thema "Funkmast" auch nach dieser Sitzung, so weit wie vor zwölf Jahren.

Um hier der betroffenen Bevölkerungsgruppe zum Ende des Jahres nicht ganz den Funk-Hahn abzudrehen, einigte man sich – zähneknirschend – auf die beiden folgenden Beschlussfassungen:

Die Duldungsanfrage der DFMG für den Standort Flurstück 1032/5, Gewann "Weschental", für die Dauer eines Jahres, wird zugestimmt. Diese Entscheidung traf der Ortschaftsrat mit sechs Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung.

Mit sieben Ja-Stimmen bei drei Enthaltungen verabschiedete das Gremium den Beschluss: Zur Sicherstellung der Mobilfunkabdeckung soll der DFMG ein Ersatzstandort im Gebiet "Obere Halde" zum Betrieb einer Sendeanlage zur Pacht angeboten werden.