Der Mann saß im Klostergarten und spielte Gitarre, als ihn der erste Schlag traf. Foto: © djoronimo –stock.adobe.com

Der Beschuldigte hört Geister und Dämonen. Im Klostergarten von Hirsau schlägt er mit aller Brutalität auf einen ihm völlig Unbekannten ein. Nun muss er sich vor dem Landgericht in Tübingen wegen versuchten Totschlags verantworten. Ist er schuldunfähig?

Calw-Hirsau/Tübingen - Es ist kein gewöhnlicher Prozess, der derzeit vor der Jugendkammer des Landgerichts Tübingen stattfindet. Der Beschuldigte ist 20 Jahre alt, die Anklage lautet unter anderem versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Zugleich geht die Staatsanwaltschaft aber von einer "Schuldunfähigkeit aufgrund einer paranoiden Schizophrenie" des Angeklagten aus und plädiert für eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Der Angeklagte machte jedoch klar, dass er die Sache etwas anders sieht: Er habe Dank neuer Medikamente seine "Psychose im Griff". Jetzt fordere er eine "zweite Chance".