Nach einem Streit auf der Villinger Straße in Schwenningen wurde ein Mann wegen einer versuchten räuberischen Erpressung verurteilt. Aussage stand gegen Aussage – doch für das Gericht waren die Widersprüche entscheidend.
Nach einem eskalierten Streit im Straßenverkehr wurde ein 32-jähriger Mann am Dienstag vom Amtsgericht Villingen-Schwenningen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Vorwurf: räuberischer Angriff auf einen Kraftfahrer.
Die Tat ereignete sich am 29. November 2024 gegen 18 Uhr auf der Villinger Straße. Laut Staatsanwaltschaft bedrängte der Angeklagte einen 19-jährigen BMW-Fahrer, bedrohte ihn nach dem Anhalten der Fahrzeuge, packte ihn am Kragen und beleidigte ihn auf Türkisch. Zudem soll er den jungen Mann mehrfach aufgefordert haben, ihm Geld zu geben.
Angeklagter spricht von Bedrohung
Der Angeklagte, ein türkischer Staatsbürger, gab an, sich in der Situation bedroht gefühlt zu haben. Der BMW-Fahrer sei mehrfach ruckartig gefahren, habe ihn überholt und sein Verhalten insgesamt als aggressiv erscheinen lassen. Auch seine 38-jährige Verlobte, die zum Zeitpunkt des Vorfalls am Steuer war, bestätigte diese Darstellung. Sie erklärte, sie habe das Fahrzeug verriegelt, während die Auseinandersetzung stattfand, aus Sorge um ihre Sicherheit.
Aussage gegen Aussage
Die Versionen beider Parteien gingen jedoch weit auseinander. Aussage stand gegen Aussage. Der 19-Jährige wies die Vorwürfe zurück und erklärte, lediglich auf dem Weg zu seiner Einfahrt gewesen zu sein. Er betonte, der Angeklagte sei grundlos ausgestiegen und habe ihn sofort aggressiv konfrontiert.
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Aussagen kritisch: Während sie die Aussage des Geschädigten als „ehrlich“ und „detailreich“ bezeichnete, fehlten in der Darstellung der Verlobten des Angeklagten wesentliche Details sowie eine schlüssige Erklärung des Geschehens. Als zusätzlich belastend wertete die Staatsanwaltschaft eine schriftliche Erklärung des Angeklagten, in der dieser angab, seine „schwangere Verlobte“ habe beschützt werden müssen. Wie sich im Verfahren jedoch herausstellte, war diese zum Zeitpunkt des Vorfalls noch nicht schwanger.
Entschuldigung nach dem Vorfall
Trotz der Schwere der Vorwürfe nahm das Gericht eine positive Entwicklung des Angeklagten zur Kenntnis. Der BMW-Fahrer hatte während der Verhandlung seine Anzeige wegen Beleidigung zurückgezogen, da sich der Angeklagte später bei einer zufälligen Begegnung für sein Verhalten entschuldigt habe.
Das Gericht verhängte schließlich eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf drei Jahre zur Bewährung. Außerdem wurde der Angeklagte – mit seiner Einwilligung – verpflichtet, an einer bereits geplanten therapeutischen Maßnahme teilzunehmen.