Die Stadt schreibt die Bedarfsplanung fort. Den Rechtsanspruch kann sie aber nicht erfüllen.
Viele Kommunen können diesen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht erfüllen. Auch Blumberg tut sich schwer, wie Daniela Harnest von der Stadtverwaltung dem Gemeinderat in einer Präsentation verdeutlichte, als es um die Bedarfsplanung ging.
Nach der gesamtstädtischen Vergabekonferenz wurde gemeinsam überkonfessionell entschieden, welche Plätze in den unterschiedlichen Kindergärten für den Zeitraum von September 2025 bis August 2027 vergeben werden sollen.
Dabei wurde klar: Blumberg kann den Rechtsanspruch auf einen Platz für Drei- bis Sechsjährige besonders in der Kernstadt rechnerisch nicht erfüllen. Durch gemeinsame Anmeldeverfahren werde aber versucht, Betreuungswünsche und Zeitpunkte zu steuern, ging aus dem Bericht von Daniela Harnest hervor.
Außenstelle stabilisiert die Lage etwas
Durch die kurzfristig verwirklichte Außenstelle des Sophie-Scholl-Kindergarten, wo bis zum Juli dieses Jahres 25 Kinder untergebracht werden, hat sich die Lage etwas stabilisiert. Die Zahl der Warteplätze ist auf sieben gesunken. Im Haupthaus werden wiederum mit 72 Kindern Kapazitäten überschritten. Der St.-Josef-Kindergarten sowie die evangelische Kindertagesstätte Buchberg sind ebenfalls stark frequentiert. Auf Grund von Fachkräftemangel können von den ursprünglich 20 Krippenplätzen für Unter-Dreijährige im evangelischen Kindergarten nur noch zehn belegt werden. Die Stadt muss einen bereits gewährten Landeszuschuss zurückzahlen.
Konstante Geburtenzahlen zwischen 91 und 96
„Wir sind hier noch gut weggekommen“, sagte Bürgermeister Markus Keller im Gemeinderat. Mit inzwischen acht belegten Plätzen sorgt die zum 1. September eingerichtete Großtagespflege Krenz im Obergeschoss des evangelischen Kindergartens für Entlastung. Bei konstanten Geburtenzahlen, die sich in Blumberg in den vergangenen vier Jahren zwischen 91 und 96 eingependelt haben, muss die Stadt mittelfristig weitere Plätze anbieten können. Der Gemeinderat wird sich in den nächsten Sitzungen mit der Schaffung von bis zu acht neuen Gruppenplätzen beschäftigen.
Interimslösung dauert an
Beim katholischen Kindergarten Arche Noah in Riedböhringen sollte eine zusätzlich eingerichtete Kleingruppe mit zwölf Plätzen von der Erzdiözese Freiburg nur bis 2025 bestehen. Grund: nicht optimale Räume. Nach einem Gespräch mit Markus Keller wird die Interimslösung nun bis 2026 ausgedehnt. Das Gesamtangebot von 65 Plätzen wird ab September 2026 auf 53 reduziert.
Einzig in Riedöschingen noch drei freie Plätze
Als einzige Einrichtung kann der Kindergarten Riedöschingen noch drei freie Plätze anbieten. Derzeit fahren auch drei Kinder aus der Kernstadt dorthin. Bei einer Sollstärke von 50 wird bis zum Jahr 2027 mit rund 40 Kindern kalkuliert.
Anders sieht es im Kindergarten Epfenhofen mit dem Einzugsgebiet Fützen aus. Laut Warteliste fehlen vier Plätze. Auf Grund einer Ausnahmeregelung werden die Gruppen derzeit mit ein bis zwei Kindern überbelegt. Bis August 2027 wird mit sechs bis 14 fehlenden Plätzen gerechnet; leicht steigende Nachfrage gibt es laut Planung auch im Kindergarten in Hondingen. Momentan steht ein Kind auf der Warteliste.
Klar sei, dass der Bedarf seit 2023 gestiegen ist und sich durch den Fachkräftemangel verschärft, so Daniela Harnest.
Eine Verpflichtung
Rechtsanspruch
Auf Grund des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für Kinder von drei bis sechs Jahren ist in der Bedarfsplanung zu berücksichtigen, dass im Verlauf eines Kindergartenjahres immer vier Jahrgänge, vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt mit dem Einschulungsstichtag 30. Juni auf einen Platz Anspruch haben. Die Kommunen sind verpflichtet, einen solchen Platz auch tatsächlich zur Verfügung stellen können.