Am Fasnetssonntag 2024 nachmittags nach dem Umzug eskalierte bei der Festhalle Sulgen ein Streit, der mit verbalen Beleidigungen begonnen hatte, zu einer Prügelei. Ein Jahr Später urteilte das Amtsgericht Oberndorf darüber.
Fast genau ein Jahr später versuchte das Amtsgericht Oberndorf in öffentlicher Hauptversammlung Licht in das Geschehen zu bringen und die Schuldfrage zu klären. Auf gefährliche Körperverletzung lautete die Anklage: Einen Schlag mit der Hand und einer mit der Flasche durch den Angeklagten auf den damaligen neuen Freund seiner Ex.
Zunächst ließ der Richter den Angeklagten seine Version erzählen: Er habe draußen vor der Halle gestanden, da seien die Begleiter seiner Ex auf ihn zugekommen, hätten ihn beleidigt, der neue Freund seiner Ex habe ihn angegriffen, er habe sich dagegen gewehrt. Dadurch sei ein Tumult und einer Prügelei um ihn herum entstanden.
Seine Ex sei dazwischen gegangen und hätte dadurch einen unbeabsichtigten Faustschlag abbekommen. (Sie wird später als Zeugin aussagen, dass sie dadurch ohnmächtig geworden und im Krankenhaus gelandet sei.) Und mit einer Flasche habe er niemanden geschlagen. Er habe sich dann entfernt und sei nach Hause gegangen.
Gericht lädt eine Reihe von Zeugen vor
Stunden später habe es geklingelt und der damalige neue Freund seiner Ex stand mit Begleitern vor der Tür. Man habe „gegenseitige Rechtfertigungen ausgesprochen“ und sich dann die Hand gegeben. Zwei Wochen später habe er zu seiner Überraschung dann ein Schreiben bekommen, dass seine Ex ihn angezeigt hätte.
Eine Reihe von Zeugen hatte das Gericht geladen und der Richter gab sich viel Mühe, mit deren Aussagen den Ablauf zu rekonstruieren. Die erste Zeugin war die Ex: Der Angeklagte hätte ihren damaligen Partner „weit ausholend“ geschlagen. Sie sei dazwischen, der nächste Schlag habe sie getroffen. Ihr Partner lag da schon halb auf dem Boden, der sei gestolpert. Am Anfang hätte der Angeklagte eine Flasche in der Hand gehabt, später beim Kampf wohl nicht mehr.
Der nächste Zeuge ist der damalige Freund der Ex. Nein, er habe den Angeklagten nicht am Hals gepackt. Den Schlag auf sich habe er nicht kommen sehen, er sei ins Taumeln gekommen, lag auf dem Boden. „Und er auf mir drauf.“ Eine Flasche habe er nicht gesehen. Die Schürfwunden an Stirn und Händen habe er sich auf dem Boden geholt. „Bei der Polizei haben sie aber ausgesagt, er sei auf sie zugekommen und habe drei Schläge ausgeteilt“, erinnerte ihn der Richter.
Auch die Verteidigerin griff ein: Bei der Polizei habe er von vielen Leuten und wildem Gezerre erzählt, dann sei er zu Boden gegangen. Jetzt erzähle er, er sei wegen dem Angeklagten auf dem Boden gelandet: „Sie haben nicht gesehen, durch wen sie zu Boden gegangen sind, sie erzählen hier Sachen als Tatsachen, die sie nicht selbst gesehen haben.“
Der dritte Zeuge war zum ersten Mal zur Fasnet in Sulgen. Er sagt, er habe nach der Auseinandersetzung zwischen dem Angeklagten und dem neuen Freund der Ex vom „Kumpel“ des Angeklagten eine Flasche auf den Kopf bekommen. Und er bestätigte, dass der neue Freund den Angeklagten „weggedrückt“ habe. Vom Schlag auf die Ex habe er nichts gesehen, der Angeklagte habe sich nicht bewegt.
Die vierte Zeugin sagt aus, sie habe den dritten Zeugen bei der Schlägerei festzuhalten versucht und der Angeklagte hätte mit der Flasche geschlagen. Aber auf Nachfrage der Verteidigerin sagt sie, es sei alles so schnell gegangen, sie erinnere sich nicht mehr genau. Es seien viele Männer gewesen, die sich alle auf einem Haufen geprügelt hätten.
Viele Widersprüche wirken sich im Prozess aus
Schließlich wurde es auch der Staatsanwältin zu viel: Der erste Schlag durch den Angeklagten sei klar, alles andere unklar, die Zeugen widersprächen sich. Also plädierte sie für eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld gegen Geldauflage nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Damit konnten der Angeklagte nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin und auch der Richter mitgehen. Trotzdem kam es noch nicht zu einem Ende der Verhandlung, sondern nur zu einer Unterbrechung für drei Wochen: Die Staatsanwältin konnte in ihrer Dienststelle dort niemanden für ihre Rückfrage um Grünes Licht erreichen, weil gerade die Verabschiedung eines Beamten stattfand .
Auf unsere Frage, wie es nach der Unterbrechung weiter ging, erhielten wir als Antwort vom Amtsgericht das erwartete Ergebnis: Das Verfahren wurde nach Paragraf 153a der Strafprozessordnung vorläufig eingestellt. Sofern der Angeklagte die Geldauflage fristgerecht erfüllt, wird das Verfahren endgültig eingestellt.