Die Psychosoziale Prozessbegleitung des Vereins zur Förderung der Bewährungshilfe und die Polizei bieten vielerlei Opferschutzmaßnahmen an. Ganz individuell.
Die Entwicklung erschreckt: Im Bereich der häuslichen Gewalt ist die Zahl der Opfer im vergangenen Jahr um 27 Prozent, von 181 im Jahr 2023, auf 230 Opfer gestiegen. Das besagt die aktuelle Kriminalstatistik.
Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein, vermuten die Hilfsorganisationen wie der Weiße Ring, oder der Verein „FhF – Frauen helfen Frauen“. Die Zahl der Fälle, die vor Gericht landen, sei im Vergleich recht gering. Oft sind Scham und Angst ein Grund für die Opfer, sich keine Hilfe zu suchen, sondern eher „auszuhalten“.
Es gibt Hilfe
Doch die gute Nachricht: Es gibt Hilfe. Über den Weißen Ring und den Verein FhF- Frauen helfen Frauen“ hinaus. So sind Maren Hagel und Tanja Kaluza-Rall vom Polizeipräsidium Konstanz im Referat Prävention Rottweil für die Koordination für den Opferschutz zuständig. Und Maren Hagel ist zugleich Referentin im Bereich Kriminalprävention.
„Als Opfer von Gewalt kann man sich an jede Dienststelle wenden“ sagt sie und ermutigt, dies auch zu tun. „Es gibt besonders geschulte Mitarbeitende, für Fälle von häuslicher Gewalt. „Jeder Fall ist anders und ganz individuell“, weiß sie aus Erfahrung.
Zunächst gelte es im Falle von häuslicher Gewalt, eine Gefährdungseinschätzung zu machen und zu schauen, wie man Opfer und Kinder vor dem Täter optimal schützen könne. „Im Hochrisikofall geht das bis hin zu Opferschutzprogrammen mit neuer Identität“, sagt sie. Die Risikobewertung laufe innerhalb weniger Stunden.
Ordnungsamt spricht die Platzverweise aus
„Am Ende eines Dienstes muss der Bericht bei der Stadt sein, denn das Ordnungsamt spricht die Platzverweise aus“, informiert Maren Hagel, denn es gelte die Regel „wer schlägt, der geht“. Opfern von häuslicher oder sexueller Gewalt rät sie, eine Gewaltambulanz aufzusuchen, um Spuren sichern zu lassen. „Man kann den Täter dann auch später anzeigen, aber die Spuren sind schon mal professionell gesichert und gerichtsverwertbar“, sagt sie. Die Gewaltambulanzen könne man über das Internet abfragen.
Wenn die Fälle dann erst mal angezeigt sind, und es in Richtung Gerichtsverhandlung geht, dann kommen Brigitte Schuh und Ewa Koziol auf den Plan. Die beiden bieten Zeugenbegleitung und Psychosoziale Prozessbegleitung für Menschen, die Zeugen in einem Strafverfahren sind, an.
Begleitung bei Prozessen
Zum Einsatz kommen sie auf Wunsch in allen Phasen der juristischen Prozessbegleitung und stehen den Opfern – auch Kindern –, die vor Gericht aussagen müssen bei, unterstützen sie psychisch (nicht juristisch) und bereiten sie mental auf die Verhandlungen vor. „Wir unterstützen auch bereits dann, wenn sich eine Frau überlegt, ob sie Anzeige erstatten soll, und klären sie auf, was auf sie zukommt“, sagt Brigitte Schuh. Die meisten Klienten kämen aber erst, wenn sie bereits bei der Polizei waren. Ihre Arbeit werde auf Antrag von der Staatskasse bezahlt. „Die Betroffenen müssen nichts bezahlen“, machen sie deutlich.
Im Vorfeld, oder auch bei einem Gerichtsverfahren sei es ganz wichtig auf die Ängste ihrer Klienten einzugehen. Auch Kinder würden spielerisch – in ihrem Büro gibt es einen kleinen Gerichtssaal mit Playmobilfiguren –, oder mit Hilfe von Büchern auf die Verhandlung vorbereitet. Auch im Nachgang an den Prozess bieten die beiden Unterstützung an, denn sie wissen: „Nicht immer geht es so aus, wie man sich das wünscht.“
Info
Kontakte: konstanz.pp.praevention.rw@polizei.bwl.de, oder Telefon 0741/4770 und www.bhv-rw.de/zeugen-prozessbegleitung