Eigentlich schien der schwarz-grüne Streit um das „Rehaugen-Video“ beendet. Doch nun facht ihn eine CDU-Frau wieder an – mit einer reichlich verspäteten Landtagsanfrage. Warum?
Die Wunden waren gerade erst vernarbt. Wochenlang hatte die Südwest-CDU wegen des „Rehaugen-Videos“ geschmollt und den Grünen ob der angeblichen Schmutzkampagne gegrollt. Dann akzeptierte sie ihre knappe Niederlage bei der Landtagswahl, nach langer Sondierung laufen inzwischen Koalitionsgespräche.
Nun, da die umstrittenen Äußerungen von Parteichef Manuel Hagel über eine Schülerin endlich abgehakt schienen, bringt eine CDU-Frau sie wieder aufs Tapet. Per aktueller Landtagsanfrage (Drucksache 17/10330 vom 14. April) erkundigt sich die Waldshuter Abgeordnete Sabine Hartmann-Müller nach dem Wissen der Regierung über das Video. Alle von den Grünen geführten Ministerien, vorneweg die Staatskanzlei von Winfried Kretschmann, sollen Auskunft geben, ob ihnen die Erstellung und Veröffentlichung durch die Karlsruher Grünen-Bundestagsabgeordnete Zoe Mayer am 23. Februar – zwei Wochen vor der Wahl - vorab bekannt gewesen sei.
Ministerien sollen ihre Kommunikation offenlegen
Jedes Ressort soll offenlegen, ob es davor oder danach „direkte oder indirekte Kommunikation“ mit Mayer oder ihrem Büro gegeben habe, und, falls ja „durch wen und mit welchem konkreten Ziel“. Denkbar seien zum Beispiel „Weiterverbreitung, Kommentierung oder sonstige Flankierung“. Auch über etwaige Kontakte der Pressestellen sollen die Ministerien berichten. Offenbar wittert Hartmann-Müller – entgegen aller Grünen-Dementis – eine sorgsam orchestrierte Kampagne. Offizielle Begründung ihrer Anfrage: Zu klären sei, ob es „eine Vermischung von staatlicher Öffentlichkeitsarbeit und parteipolitischer Kommunikation“ gegeben habe.
Grüne und CDU haben sich mühsam angenähert – und nun das? Will Hartmann-Müller (63), die nicht wieder für die Wahl nominiert worden war, die Koalitionsgespräche torpedieren? Handelt es sich also um Störfeuer aus den eigenen Reihen? Von ihr selbst war zunächst keine Erklärung zu erhalten – auf eine Anfrage reagierte sie bisher nicht -, wohl aber aus Kreisen der Landtags-CDU. Die Anfrage war danach schon vor der Landtagswahl formuliert, aber von der Landtagsverwaltung als teilweise unzulässig zurückgewiesen worden. Also wurde der Text nochmals überarbeitet – und kam erst jetzt in den offiziellen Aktenlauf.
Keine Antwort mehr in dieser Wahlperiode?
Drei Wochen hat die Regierung regulär Zeit, um solche Anfragen zu beantworten. Dafür würde die laufende Legislaturperiode gerade noch ausreichen, der neue Landtag konstituiert sich erst am 12. Mai. Doch wenn aufwändige Abfragen vorzunehmen sind, beantragen die Ministerien gerne Fristverlängerung. Damit fiele die Anfrage der „Diskontinuität“ anheim, würde also unbeantwortet ad acta gelegt. Das dürfte Grünen und CDU gleichermaßen recht sein.
Hartmann-Müller immerhin könnte für sich in Anspruch nehmen, ein Versprechen eingelöst zu haben. Nachdem sie bei der CDU-internen Nominierung einem 25-Jährigen unterlegen war, hatte sie gelobt, in ihrem Engagement nicht nachzulassen: Sie werde „arbeiten bis zum letzten Tag“.