In der Vergangenheit wurden die Höfe im Schwarzwald, wie hier im Freilichtmuseum Vogtsbauernhof zu sehen, per Anerbenrecht an den jüngsten Sohn vererbt. Foto: Haas

Bei der Erbfolge gab es im Raum Baden eine Besonderheit: Dort wurde nicht nur das Anerbenrecht angewandt, der Hof ging auch an den jüngsten Sohn. Eine seltene Aufzeichnung darüber findet sich im Hausacher Archiv.

Wo heutzutage Landwirte oft froh sind, wenn die Hofnachfolge irgendwie gesichert wird, gab es früher oft Streit darüber, wer den Hof erben wird. Während in vielen Teilen Deutschlands per Realteilung vererbt wurde, also das vorhandene Gut zu gleichen Teilen an die verbliebenen Kinder verteilt wurde, wurde im Raum Baden das sogenannte Anerbenrecht angewandt. Nach diesem erbt nur ein Kind den gesamten Hof.

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