Als Verkehrsminister hat Andreas Scheuer einen teuren Fehler gemacht. Angeklagt werden soll etwas anderes, und das wird schwer, kommentiert Christian Gottschalk.
Deutschland gehört nicht zu den Ländern, in denen ehemalige Regierungsmitglieder vor Gericht gezogen werden. Das ist eine Kultur, die es beizubehalten gilt. Gerichte sind für Straftaten zuständig, bei politischem Versagen gibt es andere Instrumente. Das gilt auch für den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer, obwohl dessen Fehler den Staat teuer zu stehen gekommen ist. Scheuer hatte ziemlich dilettantisch umgesetzt, was sich seine CSU-Kollegen Alexander Dobrindt und Horst Seehofer ausgedacht hatten. Die gescheiterte Maut für EU-Bürger hat den Staat knapp 250 Millionen Euro gekostet.
Keine Klage wegen Missmanagement
Dass Andreas Scheuer dennoch vor einem Gericht angeklagt werden soll, steht dazu nicht im Widerspruch. Denn Scheuer soll nicht für sein Missmanagement belangt werden, sondern dafür, dass er im Untersuchungsausschuss etwas Unwahres gesagt haben soll. Das ist etwas anderes.
Sollte sich der Vorwurf bestätigen – und sollte der Noch-Abgeordnete etwas Anstand haben –, dann müsste er sein Mandat niederlegen. Aber so weit ist es noch nicht. Scheuer hatte im Ausschuss nicht geleugnet, dass es ein Angebot der Mautbetreiber gab. Er sagte, er erinnere sich nicht daran. Kommt es zum Prozess, muss die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass diese Erinnerungslücke nicht der Wahrheit entspricht. Unmöglich ist das nicht, aber schwer. Juristische und politische Schuld können zusammenfallen – müssen es aber nicht.