Traktor-Gespanne sind in den meisten Fällen nicht verkehrstauglich / Polizei überlegt stärkere Kontrollen

Von Achim Stiller

Blumberg. Der Unfall mit einem Vatertagsgespann auf dem B27-Kreisel (wir berichteten) hat in der Bevölkerung stärkere Diskussionen ausgelöst. Tatsächlich sind die meisten Gefährte für die Straße so nicht zugelassen. Auf den Fahrer des Unfall-Gespanns kommt daher einiges zu.

Es wurde fröhlich gefeiert, die Musik dröhnte und es floss reichlich Bier und auch Hochprozentiges im Anhänger hinter dem Traktor. Plötzlich ein Schlag, Körper stürzen übereinander, Flaschen klirren, Schreie. Der Anhänger liegt seitlich auf der B27. Die jungen Leute versuchen über die Scherben ins Freie zu gelangen. Viele sind verletzt, bluten stark aus Schnittwunden. Es bietet sich ein chaotisches Bild. Der Traktor als Zugfahrzeug bleibt auf den Rädern. Seinem Fahrer, 20 Jahre jung, steht der Schrecken ins Gesicht geschrieben. Das böse Erwachen für ihn wird aber erst noch kommen, wenn die Rechtsmaschinerie anläuft und die Schadenersatzforderungen ins Haus flattern. Das kann teuer werden. Dieses Risikos sind sich die zumeist jungen Fahrer solcher Gespanne gar nicht bewusst.

Es war an diesem Himmelfahrtstag gut zu sehen, dass die klassischen Vatertagswanderer mit Rucksack oder Bollerwagen seltener werden, die Traktor-Gespanne mit jungen Erwachsenen und Jugendlichen dafür immer mehr zunehmen. Zum Teil fantasievoll gestaltet, sind sie vor allem rollende Partytheken für junge Leute, mit viel, viel Alkohol. Und noch eins sind sie im Regelfall: verkehrsrechtlich unzulässig.

Der Schwarzwälder Bote erkundigte sich bei der Polizei. Derartige Gespanne dürfen zwar für Brauchtumsfahrten, etwa an Fastnacht betrieben werden, wenn das Landratsamt eine entsprechende Genehmigung erteilt. Vatertagstouren sind aber kein Brauchtum, womit der Ausflug für den Fahrer als "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gewertet wird. Das ist ein Vergehen und bringt Punkt in Flensburg. Die Zweckentfremdung der Gespanne, die eigentlich für den land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zugelassen sind, ergibt weitere Vergehen im Bereich der Zulassungs-, Versicherungs- und Steuerpflicht mit sich. Im Übrigens ist dabei nicht nur der Fahrer verantwortlich, sondern auch der Halter.

Für den Unfallfahrer vom B27-Kreisel wird es mit Sicherheit ein saftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg geben. Ebenso wird die Stadt Blumberg prüfen, ob sie den Einsatz der Feuerwehr in Rechnung stellen wird, was nach dem neuen Landesfeuerwehrgesetz möglich ist. Mehr noch aber muss er sich der junge Fahrer Sorgen darüber machen, dass bei der Anzahl von 13 verletzten Mitfahrern erhebliche Schadenersatzforderungen von Krankenkassen auf ihn zukommen werden, eventuell auch von Arbeitgebern. An diesen Ausflug wird er auf jeden Fall noch lange erinnert werden.

Bislang reagierte die Polizei hinsichtlich der Vatertags-Gespanne eher zurückhaltend. In der Unfallstatistik spielen sie auch keine besondere Rolle, sagt Polizeidirektor Roland Wössner, weshalb es bislang auch keine Schwerpunktaktionen gegeben habe. Wohl habe man aber auf Hinweise reagiert, bestätigte er. Wenn sich solche Gespanne an bestimmten Stellen konzentrieren, steigt die Wahrscheinlichkeit von Polizeikontrollen. Roland Wössner will daher nicht ausschließen, dass im kommenden Jahr in Aselfingen gezielt kontrolliert wird, weil das Fest im Farrenstall besonders stark von Vatertags-Gespannen angefahren wird. Für manche könnte die Fahrt dann dort enden.