Ganz so hell wie bei der "Nacht der Lichter" wird die Innenstadt an Fasnet ja nicht werden – das Foto zeigt diese im Jahr 2015 – aber die Straßenbeleuchtung ist in allen Fasnetsnächten an. Foto: Ziechaus

Raus aus dem Bärensaal nach dem Zunftball – und dann hinein in die völlige Finsternis? Das soll an Fasnet nicht so sein, verspricht die Stadt Schramberg.

Schramberg - Wer in Schramberg in das Neue Jahr hineinfeierte und danach nach Hause wollte, erlebte die wahre Dunkelheit der Neujahrsnacht – alle Straßenlaternen waren aus. Dies hatte nicht nur zu Anfragen bei der Stadt geführt.

Damit das an den bevorstehenden tollen Tagen nicht auch so ist, will die Stadt "der Bedeutung der tollen Tage", wie Oberbürgermeisterin Dorothee Eisenlohr auf Anfrage schreibt, Rechnung tragen.

In allen Stadtteilen Licht

So sollen in allen Schramberger Stadtteilen übrigens die Straßenlaternen "vom Schmotzigen bis zum Fasnetsdienstag hindurch" leuchten. "Ich finde das gönnen wir uns", sagte Eisenlohr bei der Bekanntgabe dieser Maßnahme im Ausschuss für Umwelt und Technik und wünschte allen eine "glückselige Fasnet".

Härter getroffen

In diesem Jahr hätte die nächtliche Dunkelheit die Fasnachter nämlich noch härter getroffen, als in früheren Jahren. Aufgrund der Energiesparverordnung des Bundes mit dem ausgerufenen Ziel 20 Prozent der benötigten Energie für den Winter einzusparen, war vom Ausschuss für Umwelt und Technik der Stadt festgelegt worden, dass in der Innenstadt und an Hauptverkehrsstraßen, wo die Lampen bislang durchgeleuchtet haben, diese unter der Woche von 0.30 bis 5 Uhr und am Wochenende von 1.30 bis 5 Uhr abgeschaltet werden. In Wohngebieten und an den Nebenstraßen ist es derzeit so, dass die Laternen unter der Woche von 23 bis 5.30 Uhr, freitags bis sonntags von 0 bis 5 Uhr dunkel sind. In dieser Zeit sind in Schramberg auch die Sperrzeiten der Lokale und Besenwirtschaften aufgehoben.

Prüfung erst später möglich

Ob es hinsichtlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg, bei der eine Bewohnerin in Villingen einen Eilantrag wegen befürchteter Lärmbelästigung gegen das Narrentreffen im Städtle am Wochenende vom 14. und 15. Januar gestellt hatte, Auswirkungen auch auf andere Kommunen gebe, kann die Stadt derzeit nicht beantworten. In der Urteilsbegründung war der Eilantrag explizit unter anderem auch deswegen zurückgewiesen worden, weil Villingen keine Freinacht zu dieser Veranstaltung genehmigt hatte.

Einzelfall behandelt

Laut Stadtsprecher Hannes Herrmann werde in dem Urteil ein Einzelfall behandelt. Aktuell liege noch keine Urteilsbegründung vor. Des Weiteren könne gegen den Beschluss Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg eingelegt werden. Erst nach Erhalt der Urteilsbegründung und nach Rechtskraft des Urteils könne geprüft werden, ob und in wieweit diese Entscheidung Auswirkung auch auf die Stadt Schramberg haben könne.