Das Rathaus-Urgestein will Ende des Jahres altershalber aufhören. Spiegelhalter steht seit mehr als 30 Jahren im Dienst der Gemeinde Bad Bellingen.
Ende Januar hat Rechnungsamtsleiter Frank Spiegelhalter den Haushaltsplan 2026 im Gemeinderat vorgestellt – es war wohl das letzte Mal. Er will Ende des Jahres im Bad Bellinger Rathaus aufhören – nach insgesamt rund 33 Jahren als Kämmerer des Kurortes.
Anfang 1994 hatte er seine Stelle als Bad Bellinger Rechnungsamtsleiter angetreten. Zuvor war er Kämmerer im Luftkurort Häusern bei Sankt Blasien. Dem vorausgegangen war eine Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst bei der Stadt Müllheim und dem Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald sowie ein Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl.
40 Dienstjahre
Er gehe nicht im Groll oder ähnliches, macht der Nestor unter den Rechnungsamtsleitern im Markgräflerland im Gespräch mit unserer Zeitung deutlich. Der Entschluss, seine berufliche Tätigkeit zu beenden, sei vor allem eine private und wohlüberlegte Entscheidung gewesen. Er werde in diesem Jahr 60, habe dann 40 Dienstjahre auf dem Buckel, das reiche, sagt Spiegelhalter.
„Irgendwann müssen wir alle in Rente gehen. Ich bin für mich zu der Entscheidung gekommen, dass ich gerne noch etwas vom Ruhestand haben möchte“, sagt das Rathaus-Urgestein. Er will die neugewonnene Zeit dann für Familie und Hobbys nutzen – unter anderem für den Laufsport und die Imkerei. Spiegelhalter ist Vater von drei erwachsenen Kindern, mit seiner Frau lebt er in Heitersheim.
Stelle ausgeschrieben
Die Suche nach einem Nachfolger läuft bereits, die Stelle ist ausgeschrieben. Die Gemeinde ist bestrebt, den Posten zum 1. Juli zu besetzen, um somit auch eine gewisse Einarbeitung zu ermöglichen.
Umfangreiche Aufgaben
Die Stelle des Rechnungsamtsleiters umfasst ein umfangreiches und vielfältiges Aufgabengebiet, wie der Stellenausschreibung zu entnehmen ist. Es reicht von der Leitung des Rechnungsamts, der Aufstellung, Überwachung und des Vollzugs der Haushalts- und Finanzplanung sowie der Finanzkontrolle der Bade- und Kurverwaltung über die Gebührenkalkulationen und das Satzungsrecht bei den kommunalen Abgaben bis hin zu den Bereichen Personalwesen, Kindergärten und Grundschule sowie städtebauliche Erneuerung. Außerdem ist der Kämmerer auch Verwaltungsleiter der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung.