Der Mann, der im April im Vollrausch randalierte und einen Polizeibeamten verletzte, bekam in der Gerichtsverhandlung neben einer Geldstrafe auch die Kosten des Verfahrens aufgebrummt. Fünf Zeugen waren geladen.
Vor dem Wolfacher Amtsgericht wurde am Mittwoch das Verfahren vom 4. September gegen einen 33-Jährigen aus dem Kinzigtal wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, versuchter Körperverletzung und Beleidigung fortgesetzt.
Die Verhandlung war auf den 9. Oktober vertagt worden, da die Richterin Ina Roser zur Feststellung der Schuldfähigkeit einen medizinischen Sachverständigen als Gutachter hinzuziehen wollte. Als Sachverständiger begleitete nun ein Rechtsmediziner aus Emmendingen die Fortsetzungsverhandlung.
Der Verhandlung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 22. April dieses Jahres war die Polizei gerufen worden, weil ein Mann in offensichtlicher psychischer Ausnahmesituation schimpfend und strampelnd auf dem Gehweg lag. Die alarmierten Polizeibeamten wurden von dem Mann beschimpft und beleidigt. Beim Fixieren verletzte der Tobende einen der Beamten am Arm. Die Beschimpfungen und Beleidigungen setzten sich im Rettungswagen und auch noch im Wolfacher Krankenhaus fort. Tätlicher Angriff, versuchte Körperverletzung und Beleidigung lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
Schwierige Lebensumstände
Der Beschuldigte leidet nach eigenen Angaben unter erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und starken Schmerzen, gegen die er Cannabis konsumiert. Er gab an, sich an den ganzen Vorgang nicht erinnern zu können. Er habe vorher eine Flasche Cognac getrunken und habe von allem überhaupt nichts mitbekommen. Außerdem sei er zu der Zeit wegen seiner Lebensumstände unter starkem Stress gestanden.
Eine Zeugin beschuldigte die Polizeibeamten
Fünf Zeugen waren geladen, um die Vorgänge im April aufzuklären. Die Polizeibeamten sagten übereinstimmend aus, dass sie, als sie den offensichtlich Hilflosen in eine stabile Seitenlage bringen wollten, beschimpft, beleidigt und einer sogar körperlich angegriffen worden seien. So hätten sie sich gezwungen gesehen, den Beschuldigten am Boden zu fixieren. Das aggressive Verhalten habe sich dann auch noch im Rettungswagen und in der Klinik weiter fortgesetzt.
Eine Zeugin jedoch beschuldigte die Beamten, den hilflosen Mann nicht mit der nötigen Sorgfalt behandelt zu haben. „Die Polizei hat sich nicht korrekt verhalten,“ lautete ihre Einschätzung des Polizeieinsatzes.
Zur Schuldfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt konstatierte der Gutachter neben einer krankhaften seelischen Störung eine starke Alkoholisierung. Er stellte aus seiner Sicht eine Schuldunfähigkeit zu dem fraglichen Zeitpunkt fest.
Dennoch: Der Staatsanwalt hielt den Sachverhalt für erwiesen. Er stellte wegen des Alkohols eine Einschränkung der Schuldfähigkeit fest, hielt aber einen „vorsätzlichen Vollrausch“ dagegen. Zugunsten des Angeklagten wertete er seine Einsichtigkeit und seine Entschuldigung bei den Polizeibeamten und forderte eine Geldstrafe von 900 Euro. Richterin Ina Roser folgte in ihrem Urteil der Forderung des Staatsanwalts. Der Angeklagte muss außerdem die Kosten des Verfahrens tragen.
Das macht die Rechtsmedizin
Das Gebiet Rechtsmedizin umfasst laut der Landesärztekammer die Entwicklung und Anwendung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden für die Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen sowie die Vermittlung rechtsmedizinischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.