Ein Fall von unter anderem Körperverletzung und Beleidigung wurde jetzt am Amtsgericht verhandelt. Foto: Lupfer

Ein 30-Jähriger aus dem Vorderen Kinzigtal wurde wegen körperlicher Gewalt gegen seine ehemalige Lebensgefährtin verurteilt.

Körperverletzung in Tateinheit mit Beleidigung und Sachbeschädigung und zweifaches Fahren ohne Fahrerlaubnis, einmal unter Drogen, warf die Staatsanwaltschaft am Amtsgericht einem 30-Jährigen aus dem Vorderen Kinzigtal vor. Mittelpunkt: Ein Streit in Hausach.

 

Dort soll der 30-Jährige am 28. März seine damalige Lebensgefährtin aufgesucht haben. Unmittelbar nach Öffnen der Tür habe er ihr mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen. Er habe ihr Handy zu Boden geworfen, ihr eine weitere Ohrfeige verpasst und sie beschimpft, so die Anklage.

Mit flacher Hand ins Gesicht geschlagen

Weiterer Vorwurf: Am 28. März und bei einer Polizeikontrolle am 4. April in Offenburg sei der Angeklagte mit dem Auto seines Vaters gefahren, obwohl ihm der Führerschein bereits 2023 entzogen worden war. Eine Blutprobe ergab einen THC-Wert weit über dem zulässigen Grenzwert.

Gegen den von Richterin Ina Roser Anfang Juli erlassenen Strafbefehl legte er Einspruch ein. Nach Hausach sei er gefahren, um mit der 26-Jährigen in Ruhe zu reden. Ein Jahr hätten sie viel Zeit miteinander verbracht. Eine Beziehung sei es für ihn aber nie gewesen. „Gewisse Dinge, die gingen einfach nicht für mich.“ Die Geschädigte habe seinem damaligen besten Freund Nacktbilder von sich geschickt. Er selbst sei ruhig geblieben. Sie aber sei schon beim Öffnen der Tür „direkt richtig hysterisch geworden“. „Sie wollte mich kratzen, wie sie es öfter gemacht hat, wenn sie ihre hysterischen Anfälle bekommen hat.“

Um seinen Chihuahua und die Tochter der Alleinerziehenden nicht zu verstören, sei er gegangen. „Auf jeden Fall habe ich ihr nicht ins Gesicht geschlagen, mit Sicherheit nicht“, beteuerte er auf Nachfrage der Staatsanwältin. „Wir haben uns schon gestritten, wir haben uns gegenseitig auch beleidigt. Aber an dem Tag nicht.“

Schriftlich hätten sie vereinbart, dass er ihr 600 Euro gebe – unter anderem für Reparaturen. Die 26-Jährige schilderte den Hergang anders: Der 30-Jährige sei aufgebracht gewesen, habe ihr „zwei Klatscher auf die Wange gehauen“. Der Chatverlauf habe ihn „noch wütender gemacht“.

Eine Woche danach hätten sie ein klärendes Gespräch gehabt und ihre Beziehung weitergeführt. „Ich dachte, es wird besser – das war meine Hoffnung.“ „Er wollte mir entgegenkommen, ich war einverstanden“, sagte sie zu den 600 Euro. Sie habe sich selbst von einem Rechtsanwalt beraten lassen, „der wollte 4000 Euro Schmerzensgeld. Für die Vorfälle, die danach passiert sind.“ Anfang September und Oktober habe es weitere Handgreiflichkeiten gegeben, die sie angezeigt habe. Beide Fälle liegen beim Amtsgericht Gengenbach.

Eine Zeugin sagte aus, gesehen zu haben, „dass ein Auto sehr rasant auf den Parkplatz gefahren ist“ – und einige Minuten später ebenso rasant wieder abgefahren sei. Die 26-Jährige sei aus ihrer Wohnung gekommen, so die Zeugin. „Sie war ziemlich aufgelöst. Sie hatte eine sichtlich gerötete Wange.“

Das rechtskräftige Urteil

Richterin Roser legte dem Beschuldigten nahe, den Einspruch zu überdenken und umgehend mit Anti-Gewalt-Training zu beginnen. Die Staatsanwältin kündigte an, bei einer Verurteilung zusätzlich Fahrverbot einzufordern. Nach kurzer Beratung zog der 30-Jährige den Einspruch zurück. Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, drei Jahre zur Bewährung und zu 2000 Euro verurteilt