Weil er bei einer Schlägerei in Hausach im Oktober seinen Kontrahenten gegen den Kopf getreten hat, stand ein 23-Jähriger jetzt vor Gericht.
Wegen gefährlicher Körperverletzung saß ein 23-jähriger Afghane auf der Anklagebank des Amtsgerichts Wolfach. Ihm wurde vorgeworfen, am 25. Oktober 2025 bei einem Streit in einem Hausacher Lokal einen 60-jährigen Mann niedergeschlagen und den am Boden Liegenden mit dem Fuß ins Gesicht getreten zu haben. Der Mann erlitt eine Nasenprellung, die im Krankenhaus behandelt werden musste, und litt drei Wochen an Kopfschmerzen.
„Ich kann mich an den Vorfall nicht gut erinnern“, sagte der 23-Jährige aus. Er stand erheblich unter Alkoholeinwirkung. Eine Blutuntersuchung ergab einen Wert von 1,5 Promille. Schwere Körperverletzung sei es jedenfalls nicht gewesen, befand der Angeklagte. Außerdem stehe fest, dass ihn der Geschädigte zuerst angegriffen habe. Dieser habe sich einfach in einen verbalen Streit mit der Wirtin eingemischt.
„Sie neigen unter Alkohol zu Gewalttätigkeit“, stellte Richterin Ina Roser fest. Im Bundeszentralregister hat der 23-Jährige zahlreiche Einträge von Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht wegen Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, räuberischer Erpressung, sexueller Belästigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte – sämtlich unter Alkoholeinfluss. Er musste deswegen schon einmal ein Anti-Aggressions-Training absolvieren. „Das hat mir gutgetan“, sagte der Angeklagte.Der Beschuldigte schilderte den Vorfall so: Der 60-Jährige habe ihn vor allen Leuten beleidigt und nach hinten geschubst. „Da bin ich ausgeflippt.“ Er habe zurückgeschubst und den am Boden Liegenden dann wohl getreten. Genau wisse er das aber nicht mehr. Vielleicht habe sein Verhalten auch damit zu tun, dass ihn seine Freundin am selben Tag verlassen habe.
Fünf Zeugen waren geladen, um Klarheit in die Vorgänge zu bringen. Übereinstimmend sagten diese aus, dass der Geschädigte nach dem Streit mit Tritten gegen den Kopf traktiert worden sei. Nachdem sie den 23-Jährigen mit vereinten Kräften aus dem Lokal geworfen hatten, sei dieser kurze Zeit später wieder dort erschienen, mit einem Schal vermummt und durchaus bedrohlich. Im Prozess bat der 23-jährige Angeklagte beim Geschädigten und Zeugen um Entschuldigung.
Im Schlussplädoyer befand Staatsanwalt Robert Lippsky zumindest einen gezielten Tritt ins Gesicht für nachgewiesen. Die Entschuldigungen wertete er zugunsten des Beschuldigten, zu seinen Lasten die zahlreichen Vorstrafen. Er hielt eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für angemessen. Als „allerletzte Chance“ wollte Lippsky die Strafe zur Bewährung aussetzen. Außerdem sollte der Beschuldigte der Bewährungshilfe unterstellt werden, an einem Anti-GewaltTraining teilnehmen und seine Bemühungen um Arbeitsaufnahme nachweisen. In seinem letzten Wort sagte der Beschuldigte, er hoffe, sein Leben in den Griff zu bekommen und wolle künftig Alkohol meiden.
Das Urteil
Das Urteil von Ina Roser lautete schließlich auf neun Monate Haft auf Bewährung, der 23-Jährige trägt die Kosten des Verfahrens. Die Bewährungszeit wird auf drei Jahre festgesetzt, in denen der Verurteilte der Aufsicht der Bewährungshilfe unterstellt wird. Weiter muss er die Teilnahme an einem Anti-GewaltTraining nachweisen. „Es ist Ihre letzte Chance“, mahnte die Richterin.