Ein 47-Jähriger stand in Wolfach vor Gericht Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

47-Jähriger soll seine Nachbarin geschlagen haben, nachdem sie ihn gebeten hatte, seine Musik leiser zu machen.

Körperverletzung lautete am Mittwoch vergangener Woche die Anklage gegen einen 47-jährigen Osteuropäer vor dem Amtsgericht Wolfach: Der Mann soll eine 32-jährige Anwohnerin, die sich wegen zu lauter Musik beschwerte, geschlagen und erheblich verletzt haben.

 

Der Vorfall ereignete sich im August 2024 in einem Garten in Gutach. Der Beschuldigte feierte dort laut Anklage zusammen mit acht Personen den Geburtstag seiner Schwester. Eine Nachbarin habe darum gebeten, die als störend empfundene Musik leiser zu stellen.

Daraufhin habe sie der 47-Jährige, so ihre Aussage, angegriffen, gegen die Hauswand gestoßen und geschlagen. Die Frau habe Prellungen an Schulter, Rücken und Arm davongetragen. Die Angegriffene habe laut um Hilfe gerufen und sei in die Wohnung ihrer Eltern geflüchtet, wo sie die Polizei gerufen habe. In dieser Sache ging dem Angeklagten im Dezember 2024 ein Strafbefehl zu, gegen den er Einspruch eingelegt hatte.

Die Angegriffene trug Prellungen davon

Der Beschuldigte wies die Anschuldigungen, sowohl was den Lärm betrifft als auch die des Angriffs, im Prozess weit von sich.

Nicht er habe die Frau geschlagen, sie habe ihm die Schulter zerkratzt, sagte er aus. Er könne sich überhaupt nicht erklären, warum sie um Hilfe gerufen habe. Immer wieder habe es bei Festen Krach mit ihr gegeben. „Die Frau ist nicht normal“, befand er.

Ein von Verteidiger Ingo Herrmann in das Verfahren eingeführter Zeuge, ein Verwandter des Angeklagten, bestätigte die Sicht der Dinge des 47-Jährigen Beschuldigten. Die Geschädigte hingegen sagte unter Tränen aus, der Mann habe sie gegen die Wand gestoßen und geschlagen. Das alles sei sehr belastend für sie. Sie habe sich in der Notaufnahme des Krankenhauses behandeln lassen müssen und habe wochenlang Schmerzen gehabt.

Die Geschädigte leidet noch immer unter den Folgen

Eine Woche lang sei sie arbeitsunfähig gewesen. Noch heute wache sie gelegentlich nachts in Panik auf. „Ich war ganz allein, keiner der Anwesenden hat mir geholfen“, klagte sie.

„Was die Geschädigte sagt, ist sehr schwerwiegend“, erklärte Richterin Ina Roser und riet dem Beschuldigten wegen eines zu erwartenden schweren Urteils, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl über 2700 Euro zurückzunehmen.

Nach Beratung mit seinem Anwalt folgte der Mann diesem Rat, zog seinen Einspruch zurück und akzeptierte den Strafbefehl.