Quer durch Hausach hatte ein 50-Jähriger im September 2024 das „Z“-Symbol der russischen Armee an diverse Fenster und Türen geschmiert.
„Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ lautete der Vorwurf, dem sich ein inzwischen 50-jähriger Kinzigtäler vor dem Amtsgericht verantworten musste. Dahinter verbargen sich gleich mehrere Vorwürfe.
Am schwersten wog eine Reihe von Schmierereien in der Nacht des 7. September 2024 in Hausach, die für Aufsehen gesorgt hatten: Als „kriegspolitische Symbole“ hatte die Polizei die „Z“-Schmierereien an Schaufenstern und Türen damals eingestuft.
Die von einer Vertreterin der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vorgebrachte Anklage lautete auf gemeinschädliche Sachbeschädigung in zehn Fällen. Der Angeklagte, der aus der Haft zur Verhandlung vorgeführt wurde, hatte in der Nacht vom 7. auf den 8. September 2024 vorwiegend die Eingangstüren von zehn Gebäuden in Hausach, darunter das Rathaus, das Rote Kreuz und einige Supermärkte, mit einem großen „Z“ besprüht.
Reinigung kostete mindestens 5000 Euro
„Extrem öffentlichkeitswirksam“, wie Richterin Ina Roser kommentierte. Der Buchstabe steht als Symbol der russischen Streitkräfte für ihren völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine. Wie die Staatsanwältin erläuterte, liege zur Verfolgung dieser Taten ein öffentliches Interesse vor, da mit ihnen Straftaten im Zug des Ukrainekriegs gebilligt würden. Ganz abgesehen davon, dass durch die aufwendige Reinigung der Gebäude ein Sachschaden von mindestens 5000 Euro vorliege.
Zusätzlich warf die Staatsanwaltschaft Offenburg dem Mann Straftaten zwischen Juli und September 2024 vor: vier Diebstähle von Alkohol und Zigaretten, das Entwenden eines Autos und eine Trunkenheitsfahrt damit. Und schließlich stand eine versuchte Brandstiftung an einem Hausacher Wohnhaus in der Nacht der Schmierereien im Raum.
Der Angeklagte, der vor allem durch Bilder von Überwachungskameras überführt worden war, war in allen Punkten vollumfänglich geständig – bis auf die Brandstiftung. „Das war ich nicht“, versicherte er. Da sich die Tat nicht belegen ließ, wurde dieser Anklagepunkt fallengelassen.
Einen politischen Hintergrund seiner Schmierereien bestritt der Beschuldigte. Er sei stark betrunken gewesen. Aber es sei ja nicht so schlimm, beschwichtigte er: Es sei nichts kaputtgegangen und keiner zu Schaden gekommen. „Wenn ich nicht betrunken gewesen wäre, hätte ich diesen Scheiß bestimmt nicht gemacht. Ich weiß doch, dass da überall Kameras sind.“
Angeklagter ist der Polizei kein Unbekannter
Der 50-Jährige ist seit 1996 drogenabhängig und befindet sich in einem Substitutionsprogramm. Das Bundeszentralregister (siehe Info) weist insgesamt 31 Einträge auf. Er hat insgesamt 15 Jahre im Gefängnis abgesessen, ist derzeit in Haft und es sind zwei Bewährungen offen.
Für die Staatsanwältin waren der Diebstahl in drei Fällen, der Diebstahl mit Trunkenheitsfahrt sowie die gemeinschädliche Sachbeschädigung in zehn Fällen erwiesen. Das Beschmieren des Rathauses als wichtigem öffentlichem Gebäude betrachtet sie als besonders schwerwiegend. Sie beantragte eine Gesamtstrafe von zwei Jahren Haft, die wegen der Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden dürfe.
Urteil der Richterin fiel vergleichsweise schwer aus
Die Verteidigung sah dagegen bei den Schmierereien die Voraussetzungen für eine politische Straftat nicht erfüllt und führte die Tat darauf zurück, dass der Mann stark alkoholisiert gewesen sei. Ein Jahr und drei Monate Haft seien der Tat angemessen, zudem forderte die Verteidigung Bewährung „unter strengen und sinnvollen Auflagen“.
Ina Rosers Urteil fiel vergleichsweise schwer aus: Ein Jahr und neun Monate Haft – ohne Bewährung. Zur Begründung führte die Richterin an, die „extrem öffentlichkeitswirksamen“ Schmierereien stellten „eine Störung des öffentlichen Friedens dar“. Außerdem bleibe der aktuelle Haftbefehl wegen der Fluchtgefahr bestehen.