Ein 33-jähriger Osteuropäer musste sich vor dem Wolfacher Amtsgericht verantworten. Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/David-Wolfgang Ebener

Vor dem Amtsgericht Wolfach musste sich ein Mann aus dem Kinzigtal wegen rund 4000 Euro hinterzogener Sozialhilfe erklären.

Betrug wurde vor dem Amtsgericht einem 33-jährigen Osteuropäer aus dem Kinzigtal vorgeworfen.

 

Er soll ab dem 1. Januar Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld und Krankengeld in einer Gesamthöhe von fast 4000 Euro erhalten haben, obwohl er arbeitete.

Es sei ihm nicht klar gewesen, woher und wofür er das Geld bekommen habe und dass man sich von der Sozialhilfe abmelden müsse, sagte er vor Gericht zu seiner Rechtfertigung aus.

Er habe lange Zeit an einer Reha-Maßnahme teilgenommen und sich da nicht um seine finanziellen Angelegenheiten gekümmert, sagte der Angeklagte. Auch sei er „psychisch angeschlagen“. „Das war ein Fehler“, räumte er ein.

Der Angeklagte räumt einen Fehler ein

Er sei bereit, alles zurück zu zahlen, denn das Geld stehe ihm ja nicht zu. In dieser Sache ging dem Angeklagten ein Strafbefehl über ein Bußgeld von 75 Tagessätzen zu je 60 Euro (4500 Euro) zu, gegen den er fristgemäß Widerspruch einlegte. „Ich will alles klären, denn ich will eine sorgenfreie Zukunft“, erklärte er.

„Dann hätten Sie den Strafbefehl ja auch akzeptieren können“, sagte Richterin Ina Roser. Denn durch die Verhandlung kämen jetzt noch weitere Kosten auf ihn zu. Nebenbei stellte die Richterin fest, dass es über den Beschuldigten keine Einträge im Bundeszentral-Register gebe.

Nach einer Besprechung mit seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Ingo Herrmann, entschloss sich der Beschuldigte angesichts seiner niedrigen Einkommens-Verhältnisse und seiner angehäuften Schulden, den Einspruch auf die Tagessatz-Höhe zu beschränken.

Der Staatsanwalt sah in seinem Schlussvortrag den Sachverhalt bestätigt und fand einen Tagessatz von 50 Euro angemessen. Außerdem beantragte er die Einziehung der hinterzogenen 3991 Euro sowie die Zahlung der Verfahrenskosten. Der Verteidiger hielt einen Tagessatz von 40 Euro eher für angemessen. Im Urteil setzte Richterin Roser als Strafe 75 Tagessätze zu je 40 Euro (3000 Euro) fest, die Einziehung der geleisteten Sozialhilfe sowie die Kosten des Verfahrens.