Der 64-Jährige erschien nicht nur alkoholisiert vor Gericht. Er gab auch zu, seine frühere Partnerin geschlagen zu haben.
Nachdem er vergangene Woche Richterin und Staatsanwaltschaft zweieinhalb Stunden lang warten ließ, erschien der Angeklagte am Mittwoch pünktlich, wenn auch deutlich alkoholisiert.
Dem 64-Jährigen wurde Körperverletzung vorgeworfen. Er hatte am ersten Prozesstag zugegeben, seiner 69-jährigen Lebensgefährtin mit der Hand ins Gesicht geschlagen zu haben. Er musste den Schlüssel zu der gemeinsam genutzten Wohnung abgeben. „Dass ich vor Gericht lande, ist das Schlimmste für mich“, erklärte er bei der Fortsetzung der Verhandlung. Die wurde anberaumt, weil durch die Verspätung des Angeklagten vergangene Woche das Zeitkontingent des Gerichts aufgebraucht war.
„Ich weiß nichts mehr von der Verhandlung letzte Woche“, sagte der Angeklagte. Er sei durch das Ende der Beziehung mit seiner Lebensgefährtin „völlig neben der Spur“. Er wohne er in einem Hotel. Zur Unterstützung hatte er seine Freundin mitgebracht. „Die kümmert sich um mich.“
Ja, er habe seiner Lebensgefährtin eine Ohrfeige gegeben, räumte er ein. Wenn er es sich aussuchen dürfe, sei er für eine Geldstrafe.
„Sie brauchen professionelle Hilfe bei Ihrem Alkoholproblem“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Schlussplädoyer und fand für die Körperverletzung eine Geldstrafe von 3600 Euro angemessen. Außerdem forderte er den Mann auf, sich unmittelbar nach der Verhandlung einer Entziehung zu unterziehen.
Richterin Ina Roser verurteilte den Beschuldigten unter Einbeziehung einer vorherigen Verurteilung wegen einer Trunkenheitsfahrt zu einer Geldauflage von 3600 Euro und zum Tragen der Kosten des Verfahrens. Außerdem nahm sie ihm das Versprechen ab, sich unverzüglich in Begleitung seiner Freundin in den Entzug zu begeben.