Rabiat und ausfällig soll sich ein 59-Jähriger im November gegen einen Polizeieinsatz gewehrt haben. Nun erhielt er Bewährung unter strengen Auflagen.
„Das nächste Mal gibt’s keine Bewährung!“, mahnte Richterin Ina Roser am Ende: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in besonders schwerem Fall, Beleidigung und Bedrohung lautete die Anklage, die am Amtsgericht gegen einen bei Polizei und Gericht bekannten 59-jährigen Kinzigtäler erhoben wurde. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Mann soll am 29. November 2023 in Haslach auf dem Parkplatz des Edeka-Markts sowie im Supermarkt unter Alkoholeinfluss Kunden angepöbelt und beleidigt haben.
Gegen die hinzugerufenen Polizeibeamten soll er massiven Widerstand geleistet und sie beleidigt haben. Nur „mit unmittelbarer Gewalt“ habe er von den Polizisten fixiert werden können. Im Streifenwagen soll er die Beamten weiter beleidigt und sie auf dem Revier bedroht haben. Der Angeklagte, der seit langem ein Alkoholproblem hat und immer wieder rückfällig wurde, konnte sich an den Vorgang nicht erinnern.
Er habe sich an dem Tag „in einer Alkohol-Phase“ befunden und „nach zehn bis zwölf Flaschen Bier“ einen Blackout erlitten. Das Ganze tue ihm leid, versicherte er und entschuldigte sich bei den beiden als Zeugen geladenen Polizisten. Im Grunde habe er Respekt vor der Polizei und würde bewusst nie einen Beamten beleidigen. Sein Alkoholproblem habe er inzwischen im Griff. Seine Strategie: Er trinke weniger Bier und verdünne es zudem. „Ich möchte mich bessern“, beteuerte er.
Angeklagter berichtet über große gesundheitliche Probleme
Er habe massive Herzprobleme und hoffe, Weihnachten noch zu erleben. „Ich habe die Sorge, dass ich bald wegsterbe.“ Ein Blick ins Bundeszentralregister zeigte 17 meist einschlägige Einträge, darunter Verurteilungen zu Haftstrafen. In der Haft sei er abstinent gewesen, sagte der 59-Jährige. Aber die Krankenkasse wolle die Kosten für eine Entziehungskur nicht übernehmen, er sei zu häufig rückfällig geworden.
Die Staatsanwaltschaft sah nach der Vernehmung der Polizeibeamten den Vorfall am 29. November als gesichert und beantragte sechs Monate Haft, die drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt werden könnten. Außerdem soll dem Angeklagten ein Bewährungshelfer zugeordnet werden und ein Therapieplatz samt Kostenübernahme gesucht werden. Pflichtverteidiger Manuel Singler war mit der Forderung des Staatsanwalts zufrieden und forderte zudem „engmaschige Bewährungsauflagen“. Richterin Roser schloss sich in ihrem Urteil den Forderungen an. Sie ordnete zudem sechs Gespräche mit der Suchtberatung an. „Sie bekommen Hilfen an die Hand“, erklärte sie dem Angeklagten und riet ihm, den Alkoholkonsum niedrig zu halten.