Auf dem Polizeirevier Haslach bedrohte der 62-Jährige die Beamten im März 2024. Foto: Fischer

Wegen mehrfacher Beleidigung und Bedrohung von Beamten wurde ein Mann vom Amtsgericht verurteilt und muss sich behandeln lassen.

Mehrere Male hatte ein 62-Jähriger aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis im Polizeirevier Haslach Beamte beleidigt und teilweise auch bedroht. Am Amtsgericht wurde ihm wegen Beleidigung sowie zweimaliger Beleidigung in Tateinheit mit Bedrohung der Prozess gemacht. Wie der Staatsanwalt dem Angeklagten vorhielt, hatte dieser sich im März 2024 drei Mal unter Vorwänden Zugang zum Polizeirevier Haslach verschafft und verlangt, einen bestimmten, ihm namentlich bekannten Beamten zu sprechen.

 

Als ihm gesagt wurde, dass dieser nicht anwesend sei, habe der Mann die Beamten unter anderem als „Dreckschweine“ und „A...“ beschimpft und gedroht, er wolle dem von ihm verlangten Polizisten „in die Fresse hauen“ oder ihn gar „totschlagen“. Die Strafanträge für die Vorfälle gingen vom Vorgesetzten der Polizisten aus. Wie der Staatsanwalt ausführte, leide der Angeklagte unter einer schizoaffektiven Störung. Während der vorgeworfenen Taten sei er womöglich nur eingeschränkt zurechnungsfähig gewesen.

„Ich habe oft manische Episoden“, erklärte der Beschuldigte und beteuerte: „Ich kann nichts dafür.“ Er nehme seine verordneten Medikamente gegen seine Rückfälle. Im Moment sei er gut eingestellt: „Jetzt bin ich ruhiger und vernünftiger.“ Erstmals aufgetreten sei die Erkrankung bei ihm mit 21 Jahren. Seitdem sei er in psychiatrischer Behandlung, oft auch stationär. Sich selbst bezeichnete er als ängstlich und „sehr verletzlich“. Er habe „Schicksalsschläge noch und nöcher“ erlitten. Im Übrigen tue ihm das Ganze leid und er entschuldigte sich mehrfach bei den als Zeugen aussagenden Beamten.

Der vom Gericht hinzugezogene Gutachter bestätigte dem Angeklagten das Vorliegen einer schizoaffektiven Störung in häufig manischer Ausprägung und seine psychiatrische Behandlung. Er habe zum Tatzeitpunkt offensichtlich nicht genügend seiner verordneten Psychopharmaka eingenommen. Im Übrigen bemühe der Mann sich selbstständig um Behandlung. Von einer teilstationären Behandlung versprach sich der Gutachter eine Besserung des Zustands.

Das Bundeszentralregister enthält über den 62-Jährigen drei Einträge wegen Beleidigung und Diebstahl. Außerdem läuft noch eine vom Amtsgericht Konstanz ausgesprochene Bewährungsstrafe wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. „Auch psychisch Kranke dürfen sich nicht alles erlauben“, befand der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer. Zugute hielt er dem Angeklagten seine Entschuldigungen bei den Polizisten.

Geldstrafen, so hatte er den Eindruck, gingen offensichtlich spurlos am Angeklagten vorbei. Er forderte sechs Monate Freiheitsstrafe, für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Ihm solle ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt werden und er müsse umgehend eine teilstationäre Behandlung antreten.

Der Verteidiger schloss sich dem Staatsanwalt weitgehend an, hielt aber eine Bewährungsstrafe von drei Monaten Haft für ausreichend. Richterin Ina Roser verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, die sie für zwei Jahre auf Bewährung aussetzte.

Der Angeklagte wird der Bewährungshilfe unterstellt und wird angewiesen, eine teilstationäre psychiatrische Behandlung durchführen zu lassen. Er muss die Verfahrenskosten tragen.