Vor dem Amtsgericht in Villingen wurde der Fall des über 70-jährigen Mannes aus dem Landkreis verhandelt. Foto: Marc Eich

Zwischen 2012 und 2020 soll ein Großvater zwei seiner Enkelinnen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis acht Mal sexuell missbraucht haben. Doch es stellte sich heraus, dass noch mehr verschwiegen wird.

An Spannung war es im Gerichtssaal kaum noch zu übertreffen, als der Angeklagte und gleichzeitig Familienmitglied vieler Zuhörer in den Zuschauerreihen mit fünf Polizisten der Justiz in Handschellen an seinen Platz geführt wurde.

 

Dem Angeklagten, der über 70 Jahre alt ist, wurde sexueller Missbrauch, darunter auch schwerer Missbrauch, zweien seiner Enkelinnen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vorgeworfen. Dies solle sich im Zeitraum von 2012 bis 2020 achtmal ereignet haben. Die Mädchen sind in den Jahren 2006 und 2004 geboren und somit noch Kinder gewesen.

Das Schema des Missbrauchs sei hierbei immer wieder derselbe gewesen, wie eine Hauptkommissarin aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis als Zeugin aussagte. Zunächst wäre mit den Kindern gespielt worden, bis schließlich der Großvater unter die Kleidung gegriffen und Brüste oder den Intimbereich gestreichelt haben solle. Manchmal solle er sich bekleidet, wie auch unbekleidet auf die Mädchen gelegt haben. In anderen Fällen ereigneten sich die Übergriffe bei Übernachtungen bei den Großeltern, wobei die Großmutter sogar den Raum verlassen haben solle und den Großvater alleine mit den Mädchen in einem Bett schlafen gelassen habe.

Mehr Fälle als vermutet

Wie sich im Verlaufe der Verhandlung herausstellte, sind die beiden Enkelinnen jedoch nicht die einzigen Opfer sexuellen Missbrauchs durch den Großvater in der Familie. Die Hauptkommissarin stellte, während der Befragung vor Gericht, den Untersuchungshergang dar, bei dem sich ergab, dass viele Kinder und Kindeskinder des Angeklagten die selben Erfahrungen gemacht hätten.

Hierbei seien jedoch einige der Fälle bereits verjährt, die Kinder noch zu jung, um ihnen die Tat klar zu machen, und weitere Familienmitglieder beriefen sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht, womit diese Fälle ebenfalls in der juristischen Untersuchung nicht berücksichtigt werden konnten. Zum Schluss blieben die beiden Enkelinnen über, die über die Taten sprachen und worauf sich die spätere Verurteilung rechtlich beziehen konnte.

Kein umfassendes Geständnis

Bereits nach der Anklageschriftverlesung regte die Verteidigerin des Angeklagten ein Gespräch mit den Verfahrensbeteiligten an. Beim Warten auf die Weiterverhandlung schluckten einige der Angehörigen schwer und verdrückten sich die ein oder andere Träne. In dem Gespräch lehnte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Dennoch einigten sich die Parteien auf ein gemeinsames Urteil, welches später auch durch den Staatsanwalt vorgeschlagen und vom Gericht gefällt wurde. Vor Gericht nahm der Angeklagte unter einigen Tränen Stellung zu den Vorwürfen und sagte, dass ihm das alles leid tue, was die beiden Mädchen durchmachen mussten.

Strafe auf Bewährung

Der Angeklagte wurde wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern in acht Fällen in Tateinheiten mit sexuellem Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Hierbei beträgt die Bewährungsdauer fünf Jahre, in der er sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer melden muss. Zudem muss er in den fünf Jahren monatlich einen Betrag in Höhe von 100 Euro zahlen, wobei jeweils die Hälfe an das Kinderhospiz und nach Tannheim zur Nachsorgeklinik gehen. Insgesamt beträgt die Summer der Raten 6000 Euro. Gleichzeitig ist er angewiesen, ein Jahr lang mindestens einmal im Monat eine Therapiesitzung in der Forensischen Ambulanz Baden zu besuchen, wobei die Ambulanz die Therapie nach dem Jahr verlängern kann.

Therapie soll Besserung versprechen

Die Strafe auf Bewährung mit zusätzlicher Zahlung und Therapie hielten der Richter, der Staatsanwalt und die Verteidigerin für die richtige Entscheidung. Zum einen müssen die Kinder nicht vor Gericht noch einmal ihre Erlebnisse durchleben und zum anderen wird durch die Therapie eine Besserung des Verhaltens und dann auch wünschenswerter Weise, weitere Fälle verhindert.