Ein Mann hat Frau und Stieftochter geschlagen und kommt dafür in den Knast. Foto: Werner Müller

Ein 42-Jähriger muss nach Attacken gegen seine Frau und seine elfjährige Stieftochter neun Monate in den Knast.

Verkehrte Welt im Gerichtssaal: Normalerweise ist es Sache des Richters und/oder Staatsanwalts, einem Angeklagten die Leviten zu lesen. Vor dem Amtsgericht in der Markgrafenstadt spielten sich dieser Tage aber ganz andere Szenen ab – da war es der Verteidiger, der seinem Mandanten nach allen Regeln der Kunst den Senkel stellte.

 

Und das kam so: Der 42-Jährige musste vor dem Kadi erscheinen, weil er im April dieses Jahres bei einem Ehestreit seine Frau zweimal ins Gesicht schlug und ihr, als sie schon auf dem Boden lag, noch einen Tritt verpasste. Außerdem verletzte er seine elfjährige Stieftochter, als er im Zorn eine Tür zuknallte. Der Staatsanwalt forderte deshalb eine Bestrafung wegen Körperverletzung beziehungsweise gefährlicher Körperverletzung.

Der Angeklagte redete danach nicht lange um den heißen Brei herum. „Was der Staatsanwalt gesagt hat, stimmt alles, ich will nichts abstreiten“, erklärte er. Er habe an besagtem Tag die Handtasche seiner Frau kontrolliert und dabei einen Antrag auf Prozesskostenbeihilfe für das Scheidungsverfahren entdeckt. Als sie im Laufe des folgenden lautstarken Wortwechsels zum Telefon griff, um die Polizei zu rufen, „bin ich auf sie los“, gab er zu und beteuerte: „Das tut mir schrecklich leid.“ Bei seiner Tochter, die er ohne Absicht beim Zuschlagen der Tür verletzte, habe er sich auch entschuldigt.

Keinen Kontakt mehr zu Mutter und Stieftochter

Er habe seinerzeit, nach einer längeren Pause, wieder Drogen (Amphetamine und Speed) konsumiert, damit er nachts Videos produzieren konnte. „Ich wollte Youtube-Star werden und damit Geld verdienen“, begründete er seinen Rückfall und erklärte: „ Da war ich im Sumpf“. Seinen Job bei einer örtlichen Firma habe er zuvor gekündigt, um „von der Schichtarbeit“ wegzukommen. Nach dem gewalttätigen Ehestreit habe er mit Erfolg eine zweiwöchige Entgiftungskur gemacht, um wieder clean zu werden. Mit seiner mittlerweile getrennt lebenden Frau und ihrer Tochter habe er keinen Kontakt mehr.

Gardinenpredigt des Verteidigers

Da musste sich der 42-Jährige gleich die erste Gardinenpredigt seines Verteidigers anhören. „Wenn man so einen Scheiß macht, muss man die Konsequenzen tragen“, redete dieser seinem Mandanten ins Gewissen und wollte wissen, wie er dazu komme, gegen Frau und Tochter „handgreiflich“ zu werden. Mit Blick auf den Drogenkonsum hielt er ihm vor, „alles gezogen zu haben“, obwohl er laut eigener Aussage sehr genau wusste, dass er dann „wie eine tickende Zeitbombe“ unterwegs war.

Vorstrafenregister voller Körperverletzungen

Davon zeugte nicht zuletzt das opulente Vorstrafenregister des Angeklagten, das Richter Stefan Götz aufklappte. Ab 1999 (da war der Mann gerade mal 16 Jahre alt) läpperten sich darin 15 Einträge zusammen, die ein klares Muster erkennen ließen – wimmelte es doch geradezu von Körperverletzungen, dazu kamen Bedrohung und Beleidigung, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln, Nötigung, Fahren ohne Führerschein sowie Betrug.

Einschlägige Vorstrafenliste

Diese „massive einschlägige Vorstrafenliste“ war für den Staatsanwalt denn auch Grund genug, für den Angeklagten dieses Mal keine Gnade walten zu lassen, sondern zu fordern, ihn für ein Jahr hinter Schloss und Riegel zu stecken. Sei der 42-Jährige im Laufe seiner bisherigen kriminellen Laufbahn doch nur einmal für eine längere Phase nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten – und zwar nach einer

Verurteilung zu vier Monaten Knast im Jahr 2014.

Staatsanwalt: „Familie nachhaltig verletzt“

Zugunsten des Angeklagten spreche zwar, das er ein vollumfängliches Geständnis abgelegt, Reue gezeigt und sich bei seiner Tochter entschuldigt habe. Auf der anderen Seite habe er Frau und Tochter jedoch „nachhaltig verletzt“ und damit seiner Familie übel mitgespielt. „Häusliche Gewalt ist kein Pappenstiel“, so der Staatsanwalt. Eine Bewährungsauflage sei ausgeschlossen, da alle vorausgegangenen Strafaussetzungen ganz offenkundig wirkungslos geblieben seien und eine „positive Sozialprognose“ somit entfalle.

Verteidiger: „Sie allein haben die Familie kaputt gemacht.“

Dem konnte – oder wollte - der Verteidiger nicht ernsthaft widersprechen. Stattdessen nahm er seinen Mandanten verbal erneut in die Mangel. „Was Sie hier abliefern, ist eine Katastrophe“, redete er dem 42-Jährigen mit erhobener Stimme ins Gewissen und warf ihm „null Verantwortungsbewusstsein“ vor. Mit einer gerade mal 14-tägigen Entgiftungskur von den Drogen loskommen zu wollen, statt sich dafür in eine stationäre Behandlung zu begeben, sei „ein bisschen wenig“. Sein Mandant sei einer, der „sich feige wegduckt“ und der Verantwortung gegenüber seiner Familie nicht gerecht wird, erklärte der Anwalt und rüffelte seinen Mandanten abschließend mit den Worten: „Sie allein haben alles in den Sand gesetzt und die Familie kaputt gemacht“.

Richter: Haft als Anlass zum Umdenken

Dem hatte Richter Stefan Götz wenig hinzuzufügen, außer dem Urteil natürlich: Er vergatterte den Angeklagten zu einer neunmonatigen Haftstrafe – ohne Bewährung. Die „körperlichen Verletzungen“, die der 42-Jährige seiner Frau und seiner Stieftochter angetan habe, seien das eine, die seelischen das andere. Dass der Angeklagte ernsthaft von den Drogen und damit von seinem fragwürdigen Lebenswandel loskommen wolle, leuchtete dem Richter angesichts der gerade mal zweiwöchigen Entgiftungskur nicht ein. „Das wird sicher nicht ausreichen, um weitere Straftaten zu verhindern“, so Götz. Nur die jetzt bevorstehende Haft sei für ihn hoffentlich doch noch „ein Anlass zum Umdenken.