Die Flammen legten eine Werkstatt in Schutt und Asche. Mit beherztem Eingreifen konnte die Feuerwehr ein Übergreifen auf benachbarte Wohngebäude verhindern. Foto: Anja Bertsch

Werkstatt geht in Flammen auf: Amtsgericht verurteilt 32-jährigen Mechaniker wegen Brandstiftung zu einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro.

Eine dicke Rauchsäule über der Stadt und die Feuerwehr im Großeinsatz: Im April 2024 ging im Norden der Markgrafenstadt eine Werkstatt binnen weniger Minuten in Flammen auf. Nur dem beherzten Eingreifen der Rettungskräfte war es seinerzeit zu verdanken, dass die Flammen, die das gesamte Gebäude in Schutt und Asche legten, nicht auch noch auf die angrenzenden Wohnhäuser übergriffen.

 

Warum das Feuer ausbrach, war seinerzeit unklar. Doch jetzt nahm vor dem Amtsgericht Schopfheim ein 32-jähriger Mann auf der Anklagebank Platz, dem die Staatsanwaltschaft fahrlässige Brandstiftung zu Last legte. Sie warf dem gelernten Maschinenführer vor, in der Werkstatt versucht zu haben, an einem Schrottfahrzeug mithilfe einer Autobatterie Benzin abzupumpen. Dabei sei durch unsachgemäßes Hantieren eine Stichflamme entstanden, diese habe sofort einen Brand verursacht und das Werkstattgebäude zerstört.

Angeklagter hüllt sich in Schweigen

Der Angeklagte selbst hüllte sich in Schweigen. Bei den polizeilichen Vernehmungen nach dem Brand hatte er lediglich angegeben, das Auto, das er an einen Schrotthändler aus Frankreich verkaufen wollte, sei in Brand geraten, als er den Zündschlüssel betätigte, um es zur Abholung aus der Werkstatt zu fahren. Er habe kein Benzin abgepumpt, die alte Batterie, die man auf der Rückbank des ausgebrannten Wracks gefunden hatte, habe er ebenfalls verschrotten lassen wollen.

Doch diese Version kaufte ihm keiner ab – am allerwenigstens die drei Brand- und Kfz-Sachverständigen, die das Gericht zur Klärung des Sachverhalts aufbot und dafür sage und schreibe vier Verhandlungstage in Kauf nahm.

Sachverständige durchwühlen Brandschutt

Die Experten hatten in der ausgebrannten Werkstatt buchstäblich jeden Stein umgedreht, den Brandschutt durchwühlt, das verkohlte Schrottauto inspiziert und verschmorte Klumpen von Benzinkanistern und Pumpen unter die Lupe genommen. Dabei stellten sie fest, dass bei dem schrottreifen Auto die Lehnen der beiden Vordersitze nach vorne geklappt waren und die Wartungsklappe für den Tank samt Schrauben fehlte. Die Gutachter entdeckten zudem Reste von Benzin in der verschmorten Fußmatte vor den Rücksitzen und hatten „keine Zweifel“, dass das Feuer im schrottreifen Auto ausbrach. Da an der Kfz-Elektronik keine Fehler festzustellen waren, komme als Brandquelle nur eine „fahrzeugfremde Quelle“ in Frage.

Alles in allem, so die Sachverständigen, seien die Darstellungen des Angeklagten „nicht schlüssig.“ Vielmehr weise das Szenario in der ausgebrannten Werkstatt auf den Versuch hin, mit einer Batterie im Heckteil des schrottreifen Autos Benzin abzupumpen.

Der Staatsanwalt sah denn auch keinen Grund, dem Angeklagten seine Geschichte abzukaufen, sondern bezeichnete sie als „reine Schutzbehauptung“. Der 32-Jährige habe in Wahrheit mithilfe einer alten Autobatterie Benzin abpumpen wollen und dabei wegen eines „hohen Maßes an fehlender Sorgfalt“ den Brand verursacht. Er sei deshalb zu einer Geldstrafe in Höhe von 80 Tagessätzen à 50 Euro zu belegen.

Anwalt fordert Freispruch wegen erheblicher Zweifel

Ganz anders bewertete hingegen der Verteidiger des Angeklagten den Fall. Sein Mandant habe keineswegs Benzin abpumpen wollen, sagte er, diese Darstellung beruhe einzig und allein auf „suggestiven Unterstellungen“ durch Polizei und Sachverständige. Mit der Batterie auf der Rückbank des Autos habe man das gar nicht bewerkstelligen könne, erklärte er, „ die war nämlich leer und tot“. Unstrittig sei, dass es in der Werkstatt brannte, doch der Vorwurf des Abpumpens als Brandursache sei nicht „hinreichend erwiesen.“ Vielmehr gebe es „erhebliche Zweifel“ an der Schuld seines Mandanten, der deshalb freizusprechen sei.

Für Amtsrichter Stefan Götz kam das allerdings nicht in Frage. Er, der während der vier Verhandlungstage sein kraftfahrzeugtechnisches Wissen mehrfach hatte aufblitzen lassen, zeigte sich überzeugt, dass der Angeklagte in dem schrottreifen Auto tatsächlich das Benzin aus dem vollen Tank habe abpumpen wollen. Dafür, so Götz, gebe es eine „lückenlose Kette“ von Indizien. Warum sonst sollte beispielsweise jemand eine schwere Autobatterie auf die Rückbank hieven wollen, sagte er, das mache man doch nicht für den Abtransport, „da würde jeder Fachmann jammern.“ Vor allem aber stehe fest, dass im ausgebrannten Fahrzeuginneren Benzinreste gefunden wurden.

Der Angeklagte habe somit „gröblichst fahrlässig“ den Brand verursacht, sagte Götz und vergatterte den 32-Jährigen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro (75 Tagessätze à 50 Euro). Da dieser auf Rechtsmittel verzichtete, ist das Urteil rechtskräftig.