Der Beschuldigte soll 200 Euro vom fremden Konto abgehoben haben. Nun wurde er räuberischer Erpressung schuldig gesprochen. (Symbolfoto) Foto: © LianeM – stock.adobe.com

Räuberische Erpressung in Bankfiliale. Alkoholosiert Säule auf Oberndorfer Talstraße angefahren.

Jüngst hat das Amtsgericht Rottweil einen 24-Jährigen wegen räuberischer Erpressung in einer Sulzer Bank verurteilt. Doch das ist nicht das einzige Delikt, das sich der Angeklagte hat zuschulden kommen lassen.

Oberndorf/Sulz - Wegen räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs musste sich ein 24-Jähriger jüngst im Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte, der bereits vorbestraft war, soll im August 2017 zusammen mit einem Freund einen gemeinsamen Bekannten in einer Bank in Sulz genötigt und ihm dabei 200 Euro von seinem Konto entwendet haben. Zudem habe er im Januar stark alkoholisiert mit seinem Auto eine Säule auf der Oberndorfer Talstraße angefahren.

Zum ersten Tathergang: Der Angeklagte sei im August 2017 mit einem Freund in einer Balinger Diskothek feiern gewesen. Der 24-Jährige selbst sei an jenem Abend laut eigener Aussage der Fahrer gewesen und habe deshalb nichts getrunken. Sein Freund sei gut angetrunken gewesen. Auf dem Weg nach Hause sei der Geschädigte, der stark alkoholisiert war, fast von dem Auto der beiden Insassen angefahren worden. Bei dieser Gelegenheit habe der 24-Jährige zusammen mit seinem Freund beschlossen, den fast Angefahrenen mitzunehmen, um ihn nach Hause zu bringen. "Es war eine zufällige Begegnung", erzählt der Angeklagte vor Gericht und betont, dass der anschließende Vorfall in der Bank nicht geplant gewesen sei.

Alles läuft ganz "spontan" ab

Er sei zunächst zur Bank nach Sulz gefahren, damit der mitgenommene Jugendliche Geld für die Fahrt nach Hause abheben konnte. In der Bank sei alles "ganz schnell" und "spontan" gegangen, erläutert der Angeklagte vor Gericht. Während das Opfer Geld abheben wollte und seine Pin eingab, habe ihn der Freund des Angeklagten festgehalten. In dieser Zeit habe der Angeklagte 200 Euro vom Konto des Geschädigten abgehoben. Die Höhe des abgehobenen Geldbetrags habe der Angeklagte in dem Moment selbst und "spontan" bestimmt.

Nach der Auszahlung seien der Angeklagte und sein Freund mit dem Bargeld wieder zurück zum Auto gelaufen. Das Opfer wurde in der Bank zurückgelassen und später von seinem Vater abgeholt, so der 21-jährige Freund des Angeklagten, der bereits rechtskräftig verurteilt wurde und diesmal als Zeuge geladen war. Das Geld sei von den beiden Tätern noch am selben Abend ausgegeben worden. Der 21-Jährige bringt deutlich zum Ausdruck: "Geplant war die Sache nicht, dass wir an dem Abend so einen Schwachsinn machen". Er habe sich bei dem Opfer bereits am Tag seiner Verhandlung entschuldigt und ihm 200 Euro gegeben. Der 24-jährige Angeklagte habe seit dem Vorfall keinen Kontakt mehr zu seinem damaligen Freund und Komplizen gehabt.

Alkoholisierte Autofahrt durch Oberndorf

Dies ist allerdings nicht seine einzige rechtswidrige Tat gewesen: Anfang Januar 2018 sei der 24-Jährige mit seinem Opel Corsa stark alkoholisiert in Oberndorf von der Oberstadt Richtung Talstraße gefahren. Dabei fuhr sein Auto gegen eine Säule am Straßenrand. An der Säule entstand ein Sachschaden von rund 300 Euro, der Angeklagte selbst habe keine Verletzungen davongetragen. Am Abend des Unfalls habe er zusammen mit Freunden Alkohol konsumiert. Wegen der Trennung seiner Eltern, die in der Türkei leben, sei der Angeklagte emotional angespannt gewesen. "Ich habe eine Flasche Wodka auf ex getrunken", sagt er im Gericht. Danach wollte er nach Hause fahren.

Seine Freunde wollten ihn noch aufhalten, doch der Angeklagte konnte sich durchsetzen und fuhr los. "Danach sind meine Erinnerungen weg", so der 24-Jährige. Durch eine anonyme Mitteilung sei die Polizei darüber informiert worden, dass wohl ein alkoholisierter Autofahrer in der Talstraße unterwegs gewesen sei, berichtet eine Polizeibeamtin während der Verhandlung. Doch bis die Beamten den Fahrer erreichen konnten, war es zu spät. "Wir konnten beobachten, wie der Beschuldigte mit der Betonsäule auf der Talstraße kollidierte und stehenblieb", erinnert sich die Polizeibeamtin. Beim Fahrer angekommen, konnten die Beamten starken Alkoholgeruch wahrnehmen. Ein Blutalkoholtest im Krankenhaus ergab 2,39 Promille. Die Beamten konnten zudem erkennen, dass der Putz an der Betonsäule abgegangen ist. Eine Malerfirma habe im Laufe der Zeit einen Kostenvoranschlag von rund 311 Euro für die Reparatur erstellt, so Richter Oliver Niefer. Der Angeklagte sei nach diesem Vorfall für zwei Jahre bis Februar 2020 in die Türkei gereist, um seinen Wehrdienst anzutreten und um, wie er sagt, seine "Fehler wegzumachen".

Neun Monate Haft zur Bewährung ausgesetzt

Am Ende wurde der 24-Jährige der räuberischen Erpressung und der vorsätzlichen Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig gesprochen. Bei seiner ersten Tat werde von einer mittäterischen Handlung ausgegangen, da sie in der Bank gemeinsam ausgeführt wurde. Der Autounfall auf der Talstraße sei vorsätzlich entstanden, da der 24-Jährige bewusst alkoholisiert Auto gefahren ist.

Der Richter verhängt eine Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem wird dem 24-Jährigen der Führerschein entzogen, und ihm unterliegt eine Mindestsperrfrist von drei Monaten. Zudem muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Die Bewährung dauere laut Auflagen zwei Jahre.

Des Weiteren muss der Verurteilte insgesamt 2000 Euro in monatlichen Raten von je 250 Euro an den gemeinnützigen Verein "Frauen helfen Frauen" zahlen. Zum Schluss appelliert der Richter: "Sie sollten glücklich sein, dass es nur ein Pfeiler gewesen ist, es hätte auch ein Mensch sein können" – und dann wäre der Unfall womöglich anders ausgegangen.