Als Athlet in der Fitness-Szene würde er ohne pharmazeutische Hilfe kein Land sehen. Doping gehört für ihn dazu. Und im vergangenen Jahr findet die Polizei jede Menge der Mittelchen in seiner Oberndorfer Wohnung.
Mit Pülverchen, Pillen und Fläschchen das eigene Erscheinungsbild aufhübschen? Das kann funktionieren. Und es spart im Zweifelsfall auch anstrengende Stunden in der Muckibude.
Wer dort eher professionell unterwegs ist, muss dennoch viel Eisen stemmen, um mit den definierten Muskelbergen der Kollegen mithalten zu können. Und ohne Proteinplus aus der Dose und dem ein oder anderen Hormonhelfer aus der Apotheke geht es dann doch nicht.
Zuerst schlägt der Zoll zu
Was gehen kann: der Schuss nach hinten los. Wie für einen heute 30-Jährigen, der wohl als Athlet professionell in der Bodybuilder-Szene unterwegs war, deshalb auf besagte Helfer zurückgriff – und gerne mehr darauf zurückgreifen wollte. Denn eine an ihn adressierte Lieferung mit allerlei Mittelchen von einem polnischen Anbieter wurde bei einer Kontrolle in einem Verteilzentrum abgefischt. Gefunden haben die Zollbeamten eine Wirkstoffmenge, die dem 21,137-Fachen dessen entspricht, was das Antidopinggesetz als „nicht geringe Menge“ definiert.
Dopingmittel unterschiedlichster Art
Als die Polizei im April vergangenen Jahres in der Wohnung des Mannes in Oberndorf aufschlug, fand sie dort abermals jede Menge Muskelmacher verschiedenster Art; wieder in Wirkstoff gerechnet das 37,148-Fache einer „nicht geringen Menge“. Zumindest für Laien hört sich das nach „ziemlich viel“ an.
80 Tagessätze Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft Freiburg, die zentral mit Fällen in Zusammenhang mit Dopingmitteln betraut ist, sieht eine Strafe im Bereich von 80 Tagessätzen vor. Berücksichtigt ist dabei, dass der Mann die Mittel für sich selbst vorgesehen, alles freiwillig ’rausgegeben und auch ansonsten die Ermittlungen nicht behindert hat. So erreichte ihn vergangenen Sommer ein entsprechender Strafbefehl. Die Tagessatzhöhe hatte die Staatsanwaltschaft auf 100 Euro festgelegt.
„Zu viel“ für den geständigen Täter, der zwar „im Bereich Training“ seit Anfang 2024 selbstständig ist, dessen Kleingewerbe auch stetige Zuwächse verzeichne, allerdings insgesamt auf niedrigem Niveau agiert. Aktuell habe er erstmals mehr als 1000 Euro für den Monat entnehmen können.
Nicht die Zukunft verbauen
Er habe auf jeden Fall eine Straftat begangen, wolle dafür auch die Verantwortung übernehmen, führt er am Dienstagnachmittag am Oberndorfer Amtsgericht aus. Er bitte aber darum, die Strafe so zu bemessen, dass er dennoch vorwärts schauen kann.
Angesichts der finanziellen Situation bedeutet das eine Reduzierung der Tagessatzhöhe, und nur darum ging es. Da die Bemessung durch das Gesetz vorgegeben ist, gibt es auch kein Hin und Her. Stattdessen die Bitte um Verständnis und ein Dankeschön für die Fairness. Das Gericht stellt die Schuld entsprechend der Anklage fest, bestätigt die Strafe, senkt die Tagessatzhöhe aber auf 30 Euro.